Besonders krititsiert wird, dass mit der Verminderung des Abzugsbetrages für die NoVA-Berechnung bei
 Dieselmotoren um 
100 € eine weitere Verteuerung von umweltfreundlichen
 Neuwagen in Kauf genommen werde.

 

„Diese neuerliche Verschärfung
 kommt für uns völlig überraschend“, sagt Dr. Felix Clary, Importeurssprecher und Initiator des MFU. Die Automobilwirtschaft habe im
 Vertrauen auf Zusagen des Finanzministeriums bereits begonnen, ihre
 Systeme aufgrund des kurzen Zeitfensters entsprechend zu adaptieren.

 

„Dass die Bundesregierung nun völlig überraschend dieses
 Belastungspaket nochmals verschärft, ist völlig inakzeptabel. Unsere 
Berechnungen ergeben, dass die Steuererhöhungen bei der NoVA nicht
 mehr 50 Mio. € wie angekündigt, sondern nahezu 100 Mio. € 
betragen.“ Die Begründung für die zusätzliche steuerliche Schlechterstellung von
 Dieselfahrzeugen aufgrund des NOx-Ausstoßes sei weder logisch noch 
technisch haltbar, da sämtliche Dieselmotoren die aktuell geltenden 
Grenzwerte gemäß der europäische Luftqualitätsrichtlinie unterschreiten.

 

MFU-Sprecher BGO Komm.-Rat Burkhard Ernst übt auch Kritik an der geplanten Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer: „Die Angabe der Regierung, dass es sich bei
 Anhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer nur um die erste
 Erhöhung seit dem Jahr 2001 handelt ist irreführend – diese eingerechnet beträgt die
 Steigerung insgesamt über 74 % in nur 13 Jahren und ist damit 
unverhältnismäßig und im europäischen Vergleich nicht haltbar.“