Besonders krititsiert wird, dass mit der Verminderung des Abzugsbetrages für die NoVA-Berechnung bei Dieselmotoren um 100 € eine weitere Verteuerung von umweltfreundlichen Neuwagen in Kauf genommen werde.
„Diese neuerliche Verschärfung kommt für uns völlig überraschend“, sagt Dr. Felix Clary, Importeurssprecher und Initiator des MFU. Die Automobilwirtschaft habe im Vertrauen auf Zusagen des Finanzministeriums bereits begonnen, ihre Systeme aufgrund des kurzen Zeitfensters entsprechend zu adaptieren.
„Dass die Bundesregierung nun völlig überraschend dieses Belastungspaket nochmals verschärft, ist völlig inakzeptabel. Unsere Berechnungen ergeben, dass die Steuererhöhungen bei der NoVA nicht mehr 50 Mio. € wie angekündigt, sondern nahezu 100 Mio. € betragen.“ Die Begründung für die zusätzliche steuerliche Schlechterstellung von Dieselfahrzeugen aufgrund des NOx-Ausstoßes sei weder logisch noch technisch haltbar, da sämtliche Dieselmotoren die aktuell geltenden Grenzwerte gemäß der europäische Luftqualitätsrichtlinie unterschreiten.
MFU-Sprecher BGO Komm.-Rat Burkhard Ernst übt auch Kritik an der geplanten Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer: „Die Angabe der Regierung, dass es sich bei Anhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer nur um die erste Erhöhung seit dem Jahr 2001 handelt ist irreführend – diese eingerechnet beträgt die Steigerung insgesamt über 74 % in nur 13 Jahren und ist damit unverhältnismäßig und im europäischen Vergleich nicht haltbar.“
