Vor allem in der Urlaubszeit wird auf den Transitrouten noch strenger kontrolliert. Im Einsatz seien mobile Messgeräte, die Geschwindigkeit und Abstand in einem Durchgang messen. Verkehrssünder haben damit die Chance, gleich doppelt in die Falle zu tappen. Möglich ist die doppelte Messung, weil Geschwindigkeits- und Abstandsmessung auf denselben technischen Prinzipien beruhen.

 

„In einem vorher vermessenen Bereich der Straße zeichnet das Gerät Videobilder auf“, so Verkehrsspezialist Tramposch, „durch die Bestimmung der Position des Fahrzeugs zu zwei verschiedenen Zeitpunkten bestimmt das Gerät mittels einer Weg-Zeit-Rechnung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Und aus der Position eines oder mehrerer Fahrzeuge auf den Videobildern kann zugleich der Abstand der Fahrzeuge bestimmt werden.“ Dies alles würde weitgehend automatisch ablaufen.

 

Eine zweite sehr wirkungsvolle Messmethode, die in Österreich eingesetzt wird, ist Section-Control, eine Abschnittskontrolle. Diese wird derzeit auf der A 22 (Donauufer-Autobahn, im Kaisermühlentunnel), der A 2 (Südautobahn, zwischen Krumbach und Grimmenstein, aber nur Richtung Wien bzw. im Ehrentalerbergtunnel bei Klagenfurt), der A 9 (Pyhrn Autobahn, im Plabutschtunnel) und der A 8 (Innkreis-Autobahn, zwischen Meggenhofen und Weibern) durchgeführt.

 

Übertretungen der Abstandsbestimmungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 726 € geahndet werden. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschreitet, muss mit einer Geldstrafe zwischen 70 € und 2.180 € rechnen. Bei einer Überschreitung im Ortsgebiet von mehr als 40 km/h oder bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h außerorts fallen dann gleich 150 € bis 2.180 € an.