Saab Wien-Oberlaa hatte dieses Cabrio zusammen mit einem weiteren Fahrzeug vor der Konkurseröffnung gekauft. Da der Abtransport der beiden Autos immer wieder verzögert wurde, konnte sie Alois Weber nicht aus dem Werksgelände abtransportieren lassen, bevor mit der Konkurseröffnung der Masseverwalter das Regiment bei Saab übernahm. Ein langer Rechtsstreit folgte, bei dem alle österreichischen Stellen in Schweden eingeschaltet wurden. Letztlich erfolglos: Als Tüpfelchen auf dem i wird als erstes der Autos nun das Cabrio nochmals verscherbelt. Eine Gaunerei? Der Masseverwalter beruft sich auf das in Schweden geltende Traditionsprinzip: Solange der Käufer das Auto selbst nicht übernommen hat, gehört es ihm nicht, auch wenn er bereits alles bezahlt und die Papiere bekommen hat. Interessenten aus Österreich sollten das Auto aber nicht kaufen, rät der Auktionator unter „Övrig Info“: „wegen des Streits mit dem Händler“ – und ergänzt, im Gegensatz zur aktuellen Situation „jetzt in Konkurs“. Tatsächlich hatte Saab Wien Oberlaa, der größte Saab-Händler Österreichs, durch den Saab-Konkurs auf fast 6-stellige Forderungen gegen den Hersteller verzichten müssen, was ihn zu einem – jetzt bereits positiv abgeschlossenen – Konkurs zwang.

 

Wen schützt dieses Unrecht, das Traditionsprinzip? Wann wird es die EU, die sonst so kreativ ist, endlich in Recht umschreiben, damit solch offensichtlich als Gaunereien empfundene Schurkenstücke ein Ende haben?