Dieses Votum bedeutet eine Niederlage für jene (deutschen) Prüfkonzerne, die in anderen EU-Staaten in das Prüfgeschäft einsteigen wollten. Sie hatten im CDU-Abgeordneten Werner Kuhn einen einflussreichen Fürsprecher gefunden: Als Berichterstatter des EU-Parlaments schlug er vor, die wiederkehrende Begutachtung und die Fahrzeugreparatur verpflichtend voneinander zu trennen.

 

Dieser Vorschlag wurde von allen österreichischen Fraktionen abgelehnt. „Wir danken unseren Abgeordneten für ihren schlussendlich erfolgreichen Einsatz“, sagt Komm.-Rat Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker. Die heutige Entscheidung bedeute, dass „die Vernunft gesiegt“ habe: „Es wäre fatal gewesen, ein seit über 40 Jahren bestens funktionierendes System dem Gewinnstreben einzelner Organisationen zu opfern.“

 

Nagl unterstreicht, dass auch die Konsumenten von der Beibehaltung des §-57a-Systems profitieren. Ähnlich äußert sich Hubert Pirker, Verkehrssprecher der ÖVP im EU-Parlament: „Österreichs Autofahrer können weiterhin in ihre nahegelegene Werkstatt fahren, dort ihr Auto überprüfen und nötigenfalls auch reparieren lassen." SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried, der im März einen Änderungsantrag im österreichischen Sinn eingebracht hatte, spricht ebenfalls von einem Erfolg. Freilich verweist er auch auf die Verantwortung der §-57a-Betriebe: „Wichtig ist bei der heutigen Entscheidung vor allem auch, dass die Kfz-Werkstätten ein größtmögliches Maß an Objektivität an den Tag legen müssen. Korruption und Freunderlwirtschaft dürfen nicht möglich sein.“

 

Nach dem Verkehrsausschuss muss noch das Plenum des EU-Parlaments über die zukünftigen Vorschriften für die wiederkehrende Begutachtung abstimmen. Dies ist für Juli geplant. Dass es dabei zu einer anders lautenden Entscheidung kommt, ist zwar theoretisch möglich, gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich.