Im Dezember 2011 sind Sie als damals amtierender Obmann der Fachgruppe „Kfz-Wesen“ im Landesverband der Gerichtssachverständigen für Wien, NÖ und das Burgenland von drei Viertel aller Mitglieder abgewählt worden. Jeder normale Funktionär würde sich angesichts eines derartigen Wahldebakels fragen, was er als Verkehrsunfallsexperte alles falsch gemacht hat, dass ihm das Vertrauen der gerichtlich vereidigten Kfz-Experten so völlig abhanden gekommen ist.
Das tun Sie nicht, Herr Dr. Wielke. Stattdessen stellen Sie mit Schreiben Ihres Adlatus Dipl.-Ing. Dr. Kamelreiter an den Präsidenten des Wiener Landesverbandes die Forderung, den Bereich 17.11 „Verkehrsunfallrekonstruktion“ den Status einer eigenen Fachgruppe zu verleihen. Von den 16 das „Kfz-Wesen“ betreffende Fachgruppen soll eine 17.te zur neuen Mini-Fachgruppe abgespaltet werden. Kamelreiter begründet Ihren Wunsch nach „Selbständigkeit“ damit, dass Sie und Ihre Gesinnungsfreunde sich in der Fachgruppe „Kfz-Wesen“ unter Ihrem gewählten Nachfolger Dr. Wolfgang Pfeffer nicht mehr vertreten fühlen.
Vielleicht deshalb, weil Dr. Pfeffer eine praxisbezogene Ausbildung und Tätigkeit der Gerichtssachverständigen forciert. Eine Forderung, die auch für Bundesgremialobmann Burkhard Ernst und die Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl (Kfz-Techniker) und Erik Papinski (Karosserie) eine unabdingbare Selbstverständlichkeit ist.
Sollte Ihr Wunsch nach Abspaltung realisiert werden, könnten sich die übrigen Kfz-Sachverständigen fragen, ob dieser Sachverständigenverband künftig noch ihre richtige Heimat ist. Oder ob es für sie nicht besser wäre, sich ihrerseits von diesem Verband zu distanzieren und einen neuen Verband zu gründen. Wer zahlt dann Ihre Pfründe? Das Bezirksgericht Wien- Innere Stadt? Sicher nicht die im Kamelreiter-Brief als „nicht gerichtsfähig“ verunglimpften Kfz-SV. Sie und die Herren Dipl.-Ing. Dr. Kamelreiter, Dipl.-Ing. Kersche, Ing. Schmidt, Ing. Bauer und Dipl.-Ing. Dr. Plank, die sich weiterhin die SV-Arbeit am Gericht untereinander aufteilen wollen, benötigen diese Basis, um ihr Dasein zu rechtfertigen. Wie lange werden Richter sich der Frage widersetzen können, ihre Kfz-Gutachten von Amateur-Fachleuten erstellen zu lassen?
Unabhängig des zu betrachtenden gesetzlichen Vakuums, in dem Sie sich bewegen, ergibt sich keine sachliche Logik, die für eine Abspaltung des Fachgebietes 17.01 von der Kfz-Fachgruppe sprechen würde, bleiben wir im Sinne der Sachverständigenhygiene weiter am Ball.
