Betroffen sind Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie bestimmte Genossenschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet (also beispielsweise GmbH & Co KG). Jahresabschluss und Lagebericht mussten zwar schon bisher unter Strafandrohung rechtzeitig beim Firmenbuchgericht hinterlegt werden, doch die Strafen wurden mit dem Budget-Begleitgesetz 2011 verschärft, warnt man im Landesgremium Wien des Fahrzeughandels. So liegt die Mindeststrafe bei 700 €. Sie ergeht an die Gesellschaft und an jedes einzelne vertretungsberechtigte Organ. Für die meisten Unternehmen ist der 30.9. der letzte Tag für die Offenlegung – die Zeit drängt also schön langsam.
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