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11.08.2011.

Händler ohne Rechte?

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Wer sich nur auf die GVO verlässt, ist verlassen, lautet das Fazit der jüngsten BWB-Stellungnahme.

Es gibt in der GVO keine „Händlerrechte“, lautet die für Kfz-Händler wenig erfreuliche Auskunft der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Allerdings gibt es andere juristische Mittel und Wege, um „zu seinem guten Recht“ zu kommen.

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