Des schweren gewerbsmäßigen Betruges verdächtigt die DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Filderstadt, Martin W. Ganselmeier, der ab 2001 den Kfz-Dienstleister in Österreich zu etablieren begann.
Anfänglichen Erfolgen folgte die Krise. Der Kfz-Sachverständige machte weiter, weil ihm Geschäftspartner DAT die Führung ihrer eigenen Niederlassung in Aussicht stellte und darin Ganselmeiers Firma I.A.S aufgehen sollte. Dieses Vorhaben wurde von DAT 2006 aber fallen gelassen und er blieb auf seinen Investitionen sitzen.
DAT wirft Ganselmeier vor, Erträge aus den laufenden Verträgen nach dem Kündigungszeitraum  Ende 2006 auf seine Firma umgeleitet zu haben. Ganselmeier will dieses Vorgehen im Einklang mit dem Geschäftspartner gemacht haben, schließlich seien seine schriftlich geltend gemachten Forderungen bei Weitem höher als der Fakturenwert gewesen.
In der Folge musste Ganselmeier unter Einbringung seines Privatvermögens seine I.A.S auflösen.
DAT erblickt in Ganselmeiers Vorgehen den Tatbestand des gewerbsmäßig schweren Betruges erfüllt und hat unter 9 St 320/09t-1 Klage eingebracht. Die Staatsanwaltschaft erster Instanz hatte ein Verfahren gegen Ganselmeier eingestellt.
Der allgemein als gutgläubig beschriebene Beschuldigte fühlt sich insbesondere von DAT-Geschäftsführer Dkfm. Armin Hauck „vorgeführt“, um gegenüber seinem Aufsichtsgremium Fehlentscheidungen in Österreich zu kaschieren.