„Grundsätzlich sind Kfz-Betriebe im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes und der damit zusammenhängenden Abfallbilanzverordnung keine Abfallsammler und -verwerter", schafft Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Friedrich Nagl Klarheit. „Mit der Meldung von Altfahrzeugen auf der Plattform www.altauto.at kommen die Betriebe der gesetzlichen Meldepflicht nach. Zusätzliche Aufzeichnungen sind nicht notwendig", stellt Nagl fest. Die Abfallbilanzverordnung, die man bei NetMan gerne zitiert, gilt lt. § 3. (1) der Verordnung für gemäß § 17 AWG 2002 aufzeichnungspflichtige Abfallsammler und -behandler – und damit in der Regel nicht für Kfz-Betriebe. Das weiß man offensichtlich auch bei NetMan.
Dass man beim Mailversand an jene Firmen, die sich auf Altauto.at registriert hatten, einfach „alle Kunden" angeschrieben habe, erklärt Cornelia Straka B.A., Assistentin der Geschäftsleitung bei NetMan, in aller Deutlichkeit. „Wir können für unsere Aussendungen nicht selektieren, ob es sich bei unseren Kunden um Abfallsammler oder -behandler handelt“, sagt sie, die seien auch unter denen, die angeschrieben worden seien, und weiter: Schließlich müsse jeder Betrieb selbst wissen, ob er Abfallsammler oder -behandler sei.
Per Mail hatten die NetMan-Kunden eine sogenannte Checkliste erhalten, mit der sie prüfen sollten, „ob sie die gesetzlichen Anforderungen der Abfallbilanzverordnung – in Hinsicht auf elektronische Aufzeichnung und Meldung erfüllen", dem folgte die – für Kfz-Betriebe vollkommen absurde – Anweisung: „Bitte arbeiten Sie diese Checkliste durch“, die nach einem Satz mit einem Softwareangebot für www.begleitschein.at nochmals in klarem Telegrammstil „Checkliste ausfüllen" wiederholt wird.
Zur Klarheit: Gesellschafter der NetMan ist übrigens die ARA Recycling Austria GmbH, die sich selbst als Non-Profit-Organisation bezeichnet.
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