Immerhin hat er im Jahr 2007 einen beim Wiener Landesgremium angesiedelten Ausschuss ins Leben gerufen, der Anträge auf die Vergabe von Probefahrtkennzeichen prüft. Dem Missbrauch der blauen Tafeln sei damit ein effektiver Riegel vorgeschoben worden, betont Ernst: „Die Neuausstellungen sind um rd. 80 % zurückgegangen.“ Diese Regelung könne daher durchaus bundesweite Vorbildwirkung haben.
Seriösen Händlerkollegen empfiehlt Ernst, Kunden vor Probefahrten ausdrücklich auf rechtliche Anforderungen hinzuweisen: Beispielsweise ist beim Abstellen des Autos eine deutlich sichtbare Probefahrtbescheinigung hinter der Windschutzscheibe zu hinterlassen.  Vergisst ein Kunde darauf, ist für Ernst das Weiterverrechnen einer allfälligen Strafe ebenso selbstverständlich wie bei einer Geschwindigkeitsübertretung: „Wenn ein Kunde eine Verwaltungsübertretung begeht, ist das in Rechnung zu stellen.“



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