Was für die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes und der Straßenverkehrsordnung gelte,  sollte auch bei den Probefahrt-Kennzeichen möglich sein, sagt der Bundesinnungsmeister (siehe auch Meldung „Dilemma um blaue Tafeln“). „Es gibt Vorschriften, die man einhalten muss.“ Dazu gehöre eben auch die Vorschrift, den Fahrauftrag bei einer Fahrtunterbrechung sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen. Nagl sieht durchaus Möglichkeiten, dass eventuelle Strafen von den Kunden bezahlt werden, die eine Probefahrt machen und die Bestimmungen nicht einhalten. „Das ist ja auch so, wenn jemand zu schnell gefahren ist und später eine Anzeige kommt.“ Aber natürlich ärgert auch Nagl, dass die Polizei streng straft: „Mir ist bewusst, dass die Masse jener österreichischen Kfz-Betriebe, die ihr Geschäft seriös betreiben, durch ein paar schwarze Schafe zum Handkuss kommt.“



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