„Wir Händler, die das seriös machen, zahlen extrem hohe Strafen, während jene, die sich in Wien einen Gewerbeschein lösen und vielleicht ein Auto pro Jahr verkaufen, mit den blauen Kennzeichen spazieren fahren.“ Mit drastischen Worten schildert Johannes Hinterberger, Eigentümer von meinautohaus.at GmBH in Baden, die Probleme, die ihm die Behörden beim Umgang mit den Probefahrt-Kennzeichen bereiten. Immer wieder würden potenzielle Kunden vergessen, den sogenannten „Fahrbefehl“ hinter die Windschutzscheibe zu legen. Doch dann gebe es Anzeigen und „Strafen von mindestens 150 €“. Außerdem drohe ihm die Bezirkshauptmannschaft drei Mal jährlich, ihm die beiden blauen Tafeln zu entziehen. Dabei könne die Behörde problemlos im Fahrtenbuch seines Unternehmens nachschauen, ob es sich tatsächlich um eine Probefahrt handle, und die Strafe erlassen. Jährlich seien es „mindestens 1.000 €“, die er durch derartige Strafen bezahlen müsse – von den Scherereien mit den Behörden wolle er gar nicht sprechen. Nachsatz: „Ich kann die Strafen ja nicht drei Wochen nach der Anzeige von den Kunden zurückfordern.“
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