Dies bestätigt Mag. Alexander Piekniczek, GF des Fachverbands der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen in der WKO. Mit der im Juli 2009 in Kraft getretenen Verordnung, deren (von Mineralölkonzernen angezweifelte) Rechtmäßigkeit vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde, darf die Festsetzung des Höchstpreises einer bestimmten Kraftstoffsorte nur noch einmal täglich – nach Betriebsbeginn – erfolgen. Dieser Preis darf dann im Lauf des Tages lediglich abgesenkt (aber nicht mehr erhöht) werden. Verhandelt werde, so Piekniczek, nicht nur die definierte Reihenfolge bestimmter Kraftstoffsorten auf den „Totems“ (Preistafeln), sondern für Autobahnen auch mit der Asfinag über die Auszeichnungspflicht der Preise der jeweils nächsten Station auf der Strecke. Infrage gestellt sei der bei den Preisen an dritter Stelle hinter dem Komma veröffentlichte Wert, der nach der Umstellung auf den Euro verpflichtend angegeben werden musste, heute aber nicht mehr aktuell sei. Der Minister hoffe generell auf eine freiwillige Einigung.
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