Da alle außergerichtlichen Schlichtungsversuche am damaligen Vertriebsdirektor Bernd Adelsbach gescheitert seien, obwohl bei (An)Fahrten mit Anhängern bei Steigungen von über 9 % „Gefahr in Verzug“ nachgewiesen worden sei und vom Hersteller folglich der Händler zu einer „stillen Rückrufaktion“ gezwungen worden sei, will Rhomberg die ihm „auferlegten“ Rückbaumaßnahmen auf dem Gerichtsweg geltend machen.
Der unter 15 Cg 73/09 s geführte Rechtsstreit hat für Rhomberg bereits Kosten von über 160.000 € auflaufen lassen. Vom gegenständlichen Fahrzeugtyp hat der Vorarlberger Händler 57 Einheiten abgesetzt.
Vor allem die Ablehnung eines durch die Bundesinnung der Kfz-Innung angedienten Ombudsratsverfahrens durch den Importeur treibt Rhomberg auf die Barrikaden.
Auch das jüngste Gutachten des gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Herbert Gruber, Wien, will er anfechten und mittels Gegengutachten der TU Graz inhaltlich erschüttern. Siehe dazu auch unser Bericht in "AUTO&Wirtschaft 3/2010" (Seite 8).
Mit der „plötzlichen Aufdampfung“ der Klimaanlage sei technisch gesehen „Gefahr in Verzug“ und vom Importeur seien die Fahrzeughalter von diesem Mangel im Vorhinein zu unterrichten. Rechtlich sei bei Fahrzeugen bis 55.000 € Neuwert  der damit verbundene „Komfortverlust“ (Klimaanlage schaltet aus und auch gelegentlich elektrische Fensterheber) beim Kunden nicht zu rechtfertigen, sieht sich Rhomberg mit zwei Trümpfen in der Hand. Renault Österreich will das laufende Verfahren nicht kommentieren.



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