50 Jahre ist die StVO dieser Tage alt: „Damit ist sie zwar im Vergleich mit anderen Gesetzen relativ jung“, meint der neue ÖAMTC-Chefjurist Mag. Andreas Achrainer: Berücksichtige man jedoch die Entwicklung des Straßenverkehrs in diesen fünf Jahrzehnten, so sehe die StVO vergleichsweise alt aus. Daher fordert der Jurist die Einführung einer Expertenrunde, um nicht mehr zeitgemäße Dinge zu eliminieren. Als Beispiel für Verbesserungsmöglichkeiten sieht Achrainer einen bundeseinheitlich gestalteten Katalog von Bußgeldern, die Ausdehnung der 0,5-Promille-Grenze auch auf Radfahrer und die Einführung einer „Rettungsgasse“ auf Autobahnen, wo zwischen 1. und 2. Fahrspur Platz für Einsatzfahrzeuge gelassen werden soll.



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