Der ARBÖ weist darauf hin, dass Autofahrer mit Behinderungen – im Gegensatz zu gewissen Lkws und Bussen – von den zukünftig möglichen Fahrverboten nicht ausgenommen seien. Umweltminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich gehe „mit ungeheuerlicher Abgehobenheit gegen diese Bevölkerungsgruppe vor, die mehr denn je auf ein Fahrzeug angewiesen ist“, so Mag. Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Der Autofahrerklub weist darauf hin, dass für behinderte wie gesunde Autofahrer mindestens ein Fahrzeug der Abgasklasse Euro 5 nötig sein wird, um in Umweltzonen einzufahren. Derart neue Fahrzeuge aber seien schon allein aufgrund der behinderungsspezifischen Umbauten, die zusätzlich vorgenommen werden müssten, für viele Betroffene nicht leistbar.
Unterdessen soll das Plenum des Nationalrats in der kommenden Woche das IG-L beschließen. In den vergangenen Wochen hat die Novelle bereits den Ministerrat durchlaufen.



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