Der Mazda- und Kia-Händler aus Graz, der auch als stellvertretender Landesgremialobmann des steirischen Fahrzeughandels fungiert, betrachtet vor allem das vierzehntägige Rücktrittsrecht von Kreditverträgen mit Sorge. Dieses werde erst mit der Übergabe der Fahrzeugpapiere an den Kunden wirksam, zu diesem Zeitpunkt fahre der Kunde in der Regel aber schon mit „seinem“ Auto. Die daran anschließende einwöchige Rücktrittsfrist vom Kaufvertrag könne den Händler zwingen, ein bereits angemeldetes Fahrzeug zurückzukaufen – ob und mit welchen Abschlägen, sei völlig offen.
„Dieses Risiko sollten die Kreditinstitute, die mit dem Autohandel zusammenarbeiten, übernehmen“, regt Robinson als Reaktion auf das seit 11.6. geltende Gesetz an. Derzeit gebe es schon erste diesbezügliche Anzeichen, aber kein branchenweites Bekenntnis. Der Autohandel müsse jedenfalls „schad- und klaglos gehalten werden“.
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