Seit dem 1.6. hat die Kfz-GVO für das Werkstättengeschäft ausgedient. An deren Stelle wurden zur
rechtlichen
„Vereinfachung“ die „Schirm-GVO“ 330/2010 und die neue Werkstätten-GVO“ 461/2010 eingeführt. Wie
wirkt sich das für Kfz-Werkstätten aus? Haben freie Werkstätten weithin
das
Recht, als Vertragswerkstätten autorisiert zu werden? Dürfen
Vertragswerkstätten am Abschluss zusätzlicher
Vertragswerkstättenverträge
behindert werden? Dürfen freie Werkstätten künftig Garantiearbeiten
durchführen? Wo sind die Grenzen
der Vertragsbindung durch die Kfz-Hersteller?
Diese
und viele ähnliche Fragen waren das Thema des vom steirischen Innungsmeister Josef Harb und seinem Gremialkollegen Ing. Klaus Edelsbrunner gemeinsam
veranstalteten
Seminars „Schirm-GVO statt Kfz-VO“.
Die von Branchenanwalt Dr.
Friedrich Knöbl dazu dargelegten Analysen wird unser Monatsmagazin "AUTO & Wirtschaft"
in den nächsten Ausgaben zur Diskussion stellen.
www.derknoebl.at
