Seit dem 1.6. hat die Kfz-GVO für das Werkstättengeschäft ausgedient. An deren Stelle wurden zur rechtlichen „Vereinfachung“ die „Schirm-GVO  330/2010 und die neue Werkstätten-GVO 461/2010 eingeführt.  Wie wirkt sich das für Kfz-Werkstätten aus? Haben freie Werkstätten weithin das Recht, als Vertragswerkstätten autorisiert zu werden? Dürfen Vertragswerkstätten am Abschluss zusätzlicher Vertragswerkstättenverträge behindert werden? Dürfen freie Werkstätten künftig Garantiearbeiten durchführen?  Wo sind die Grenzen der Vertragsbindung durch die Kfz-Hersteller?
Diese und viele ähnliche Fragen waren das Thema des vom steirischen Innungsmeister Josef Harb und seinem Gremialkollegen Ing. Klaus Edelsbrunner gemeinsam veranstalteten Seminars „Schirm-GVO statt Kfz-VO“. Die von Branchenanwalt  Dr. Friedrich Knöbl dazu dargelegten Analysen wird unser Monatsmagazin "AUTO & Wirtschaft" in den nächsten Ausgaben zur Diskussion stellen.



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