„Alles, was mit der §-57a-Überprüfung nicht ordnungsgemäß abläuft, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine reine Straftat und gehört geahndet.“ So reagiert Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Fritz Nagl auf den Fall eines 45-jährigen Vorarlbergers, der in seiner Werkstatt für 52 Pkw §-57a-Gutachten ausgestellt hatte, ohne eine Lizenz bzw. Ausbildung zu besitzen (siehe Meldung: Betrug beim „Pickerl“). Ein solcher Fall werde in keinster Weise toleriert, sagt Nagl und fordert „volle Aufklärung und Härte“. Natürlich würden derartige „Ausreißer“ in jeder Branche vorkommen, doch durch die Qualitätssicherung der Innungen sei es in den vergangenen Jahren wesentlich besser geworden. So werden per Zufallsgenerator Betriebe ausgewählt und offiziell überprüft, ob alles ordnungsgemäß abläuft. Sollten Unregelmäßigkeiten auftauchen, droht den Betrieben der Entzug der Prüferlaubnis.
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