Schon bisher verbot die EU-Kommission den Autoherstellern, die Behebung von Gewährleistungsfällen an Wartungen und Reparaturen in den jeweils eigenen Vertragsbetrieben zu binden. Künftig gelte dies auch für die freiwilligen, deutlich längeren Garantien, erklärt Ing. Gerald Wondracek, Generalsekretär des Verbands der freien Kfz-Teilefachhändler (VFT), nach seiner Analyse der seit 1.6. geltenden Service-GVO. Die einzige Ausnahme seien Ausbesserungsarbeiten im Rahmen von Rückrufaktionen.
Die Interessenvertreter der „Freien“ jubeln über diese weit reichende Änderung. Ing. Wolfgang Dytrich, Obmann der Teilehändler in der Wirtschaftskammer, erwartet einen noch stärkeren Trend zu freien Werkstätten: Schon jetzt gebe es in Österreich knapp 2.500 ungebundene sowie bei „kontinuierlich sinkender Tendenz“ 1.900 gebundene Werkstätten.
Ob diese und andere Rechte im Geschäftsalltag tatsächlich respektiert werden, muss sich aber erst zeigen. Hinzu kommt, dass bei allen Betroffenen viel Informationsarbeit zu leisten ist: Schließlich haben sich auch weitere GVO-Neuerungen, etwa in Bezug auf „gesperrte“ Ersatzteile, technische Daten und Belieferungsverpflichtungen für Markenbetriebe, noch kaum herumgesprochen.



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