Schon
bisher verbot die EU-Kommission den Autoherstellern, die Behebung von Gewährleistungsfällen
an Wartungen und Reparaturen in den jeweils eigenen Vertragsbetrieben zu
binden. Künftig gelte dies auch für die freiwilligen, deutlich längeren
Garantien, erklärt Ing. Gerald Wondracek, Generalsekretär des Verbands der
freien Kfz-Teilefachhändler (VFT), nach seiner Analyse der seit 1.6. geltenden
Service-GVO. Die einzige Ausnahme seien Ausbesserungsarbeiten im Rahmen von
Rückrufaktionen.
Die
Interessenvertreter der „Freien“ jubeln über diese weit reichende Änderung.
Ing. Wolfgang Dytrich, Obmann der Teilehändler in der Wirtschaftskammer,
erwartet einen noch stärkeren Trend zu freien Werkstätten: Schon jetzt gebe es
in Österreich knapp 2.500 ungebundene sowie bei „kontinuierlich sinkender
Tendenz“ 1.900 gebundene Werkstätten.
Ob diese und
andere Rechte im Geschäftsalltag tatsächlich respektiert werden, muss sich aber
erst zeigen. Hinzu kommt, dass bei allen Betroffenen viel Informationsarbeit zu
leisten ist: Schließlich haben sich auch weitere GVO-Neuerungen, etwa in Bezug
auf „gesperrte“ Ersatzteile, technische Daten und Belieferungsverpflichtungen
für Markenbetriebe, noch kaum herumgesprochen.
www.vft.at
