Daher tritt die geltende GVO mit 31.5. offiziell außer Kraft. Um den Marktteilnehmern Zeit zu geben, sich an die in letzter Minute verabschiedete Neuregelung (nachzulesen in der PDF-Datei) anzupassen, gelten die bisherigen Bestimmungen über vertikale Vertriebsvereinbarungen für den Handel bis 1.6.2013 weiter. In der Folge ist auch für den Autohandel – wie bereits bisher für den Zweiradbereich – die Schirm-GVO verbindlich.
Die überarbeiteten Wettbewerbsregeln beziehen sich auf Pkws, Lkws und Busse. Sie gelten bis 2023 und betreffen vor allem den Sektor Wartung und Instandsetzung: Dabei gilt, dass Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und ihren Netzen und Ersatzteilhändlern nicht mehr (wie bisher) automatisch freigestellt sind, weil deren Marktanteil in der Regel mehr als 30 % beträgt. Diese Marktanteilsschwelle zieht sich in der neuen GVO konsequenter als bisher durch. Den Zugang zu technischen Informationen gewährleisten die neuen Vorschriften allerdings nur bei Modellen, die seit 1.9.2009 die Typengenehmigung erhalten (!) haben.
Das prinzipielle Recht auf Mehrmarkenhandel wird umfassend aufgeweicht: „Die alten Regeln trugen wenig zur Förderung des Mehrmarkenhandels bei“, weiß die EU-Kommission. „Außerdem reagierten die Kfz-Hersteller auf die Gefahren, die ein verbreiteter Mehrmarkenhandel für Markenidentität und Firmenimage bergen kann, indem sie von den Händlern höhere Investitionen verlangten. Zudem gingen sie dazu über, sich in geringerem Umfang an den Investitionskosten der Händler zu beteiligen“, schlängelt sich die EU durch die Begründungen für die De-facto-Abschaffung des Mehrmarkenhandels.
Kein Witz und bezeichnend für den Zugang zur Materie ist, dass die EU-Kommission statt Rechte und Pflichten zu definieren, die Beziehung zwischen Geschäftspartnern auf eine ethische Ebene hebt: „Die neuen Leitlinien halten die Kfz-Hersteller jedoch dazu an, in ihren Geschäftsbeziehungen mit Händlern ethische Mindeststandards zu erfüllen, die beispielsweise in einem Verhaltenskodex verankert sein könnten. Entsprechende Regelungen wären ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung des Verhaltens einzelner Unternehmen.“ (O-Ton)
Wie die Kommission, die generell ankündigt, auf die konsequentere Durchsetzung der Wettbewerbsregeln achten zu wollen (was an der Realität zu messen sein wird), dann gegen Verstöße vorgehen möchte, ist vollkommen unklar. Klar wird nur, wie man die Anzahl der Beschwerden eindämmt ...
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