Das Autohaus in Bremen hatte bei einem Test von „Auto BILD“ keinen von sieben Fehlern gefunden und damit, so die Redaktion, das bislang schlechteste Ergebnis überhaupt eingefahren. Noch am 20.11.2009, dem Erscheinungstag der Zeitschrift, wurde der Betrieb gekündigt. Dies geschah ohne vorherige Abmahnung, was lt. Urteilen des Landesgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Düsseldorf durchaus berechtigt war.
„In Österreich ist bisher kein derartiger Fall bekannt“, sagt Branchenanwalt Dr. Friedrich Knöbl. Die richterlichen Entscheidungen würden voraussichtlich ähnlich ausfallen, allenfalls seien vor der Kündigung aber Mahnungen erforderlich. Die deutschen Richter sahen das anders: Der Bremer Betrieb habe einen Mitarbeiter, der lediglich ein dreimonatiges Praktikum im Zuge eines Integrationsprojekts absolviert habe, allein im sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten lassen. Dies sei ein gravierendes „Organisationsverschulden“, das den Ruf der Marke schwer geschädigt habe.



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