Mit der Unterstützung dreier Arbeitskreise hat Obmann Mag. Dr. Gustav Oberwallner einige jener Probleme formuliert, die der Branche derzeit das meiste Kopfzerbrechen bereiten. Neben den Folgen der steigenden Kurzzulassungen und den §-57a-Überprüfungen, die künftig zur Hebung der Verkehrssicherheit bei jeder Neuanmeldung verpflichtend vorgeschrieben werden sollen, kamen die weiter ausufernden Garantieversprechen der Kfz-Hersteller zur Sprache. Durch diese wird die gesetzliche Verankerung des Gewährleistungsregresses immer dringlicher. Sonst muss man den Kunden klar machen, dass sie mangels einer ausreichenden Vergütung der Garantiearbeiten die daraus resultierenden Verluste durch höhere Stundensätze bei normalen Servicepreisen selbst bezahlen. Die derzeit laufenden Erhebungen vor Ort in den Markenwerkstätten werden im Herbst zeigen, wie hoch bei den einzelnen Marken die Unterdeckung der Garantievergütungen ist.
Letztlich sind aufgrund des Endes der Kfz-GVO dringend flankierende Maßnahmen erforderlich. Die einfachste Maßnahme wäre die Ausweitung und Adaptierung des Handelsvertreterrechtes auch für Vertragshändler. Damit könnten all die Schutzbestimmungen, die bisher in der Kfz-GVO auf EU-Ebene wettbewerbsrechtlich verankert waren, auf nationaler Ebene zivilrechtlich wirksam werden.
Landeskammerpräsident Dr. Rudolf Trauner versprach anlässlich des anschließenden Kamingespräches, sich für die Lösung dieser Probleme bei all den dafür zuständigen Stellen einzusetzen. Dabei kann ihm sein Naheverhältnis zur Bundeskammerspitze sicherlich hilfreich sein
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