Die praktischen Auswirkungen dürften aber gering sein: Die Parlamentarier können zwar ihren Unmut zeigen, ihre Willensbekundungen haben aber keine bindenden Auswirkungen auf die EU-Kommission. Diese hat sich nach allgemeiner Einschätzung bereits darauf festgelegt, die mit 31.5. auslaufende Kfz-GVO im Werkstattbereich durch eine neue GVO zu ersetzen, für den Handel aber nach dreijähriger Verlängerung ersatzlos auslaufen zu lassen. Am 6.5. wird allerdings noch eine Erörterung zwischen Kommission und Parlament stattfinden.
„Wir sind auf der Seite der vielen heimischen Kfz-Händler vor allem im ländlichen Raum, die seit Jahren einen Mehrmarkenbetrieb aufgebaut und investiert haben“, betont Karas, der auch mehrere diesbezügliche Schreiben an Kommissionspräsident José Manuel Barroso verfasst hat. „Ich fordere die Kommission auf, den Forderungen des Europaparlaments zu entsprechen.“ Karas unterstreicht, dass die Kfz-Branche dringend „Rechtssicherheit und Planungssicherheit“ benötige.
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