Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für sogenannte "vertikale" Vereinbarungen und die Leitlinien ersetzen die bisher geltenden, zehn Jahre alten Regelungen, weshalb auch der Handel über das Internet berücksichtigt wurde. Nach wie vor gilt, dass die Unternehmen selbst entscheiden, wie ihre Produkte vertrieben werden. Um den Rechtsvorteil der Gruppenfreistellung beanspruchen zu können, ist der Marktanteil eines Herstellers auf maximal 30 % begrenzt. Die Liefer- und Vertriebsvereinbarungen dürfen außerdem keine Kernbeschränkungen des Wettbewerbs – wie festgesetzte Verkaufspreise oder Einschränkungen für den Handel im europäischen Binnenmarkt – enthalten.

Die Schirm-GVO könnte in Zukunft auch die für den Autohandel maßgeblichen Regelungen enthalten. Weitere Details lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Eurotax AUTO-Information!