Vor 80 Jahren wurde sie als notwendig erachtet, da sich der Kraftwagenbestand von 1925 bis 1929 auf 34.593 verdoppelt hat. Aus diesem Grund wurde durch das Kraftfahrgesetz vom 20.12.1929 die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge obligatorisch. Österreich war damit neben den skandinavischen Ländern und der Schweiz Vorreiter. Mittlerweile sind in Österreich rd. 6 Mio. Kraftfahrzeuge zugelassen.
