Laut Berechnungen im deutschen Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK) erhalten rd. 10.000 Autokäufer keine Verschrottungsprämie ausbezahlt, weil Definitionsunterschiede bei Jahreswagen und EU-Registerzulassung zu Unschärfen geführt haben.
Verbandssprecher Ansgar Klein fordert eine korrekte Anwendung der Karenzzeit, da einschränkende, nicht zu erwartende Details erst nach Einreichung bekannt geworden seien, sowie die Nichtanrechnung von Registerzulassungen, weil sie für Verbraucher schwer zu erkennen gewesen seien.
Der BVfK hält viele Ablehnungsbescheide, die Fahrzeugkäufe vor dem 27.1.2009 betreffen, für rechtswidrig und empfiehlt eine juristische Überprüfung.