Nach dem definitiven Auslaufen der bestehenden GVO soll der Autohandel nur mehr unter die allgemeinen Wettbewerbsregeln fallen, wenngleich die Komission auf die Notwendigkeit begleitender gesetzlicher Regelungen hinweist.
Im Aftersalesbereich schlägt die EU-Komission dagegen eine gänzlich neue GVO vor. Diese soll Anliegen freier Betriebe wie die Gewährleistungsabwicklung oder die Weitergabe von Reparaturdaten besonders berücksichtigen. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes wollte ursprünglich, dass die aktuelle GVO bereits 2010 ausläuft.
