Dafür gibt es ab 20. Mai 2018 für diese Fahrzeugklassen eine von 1 auf 3 Monate verlängerte Vorfrist. Folgende Regelungen wurden für die folgenden Monate getroffen: Bei Mai-Lochung der Plakette gilt die "alte" Vorfrist von 1 Monat und4 Monate Nachfrist, bei Juni-Lochung die "alte" Vorfrist von 1 Monat und keine Nachfrist, bei Juli-und August-Lochung 3 Monate Vorfrist ab 20. Mai sowie keine Nachfrist, und bei September-Lochung die "neue" Vorfrist von 3 Monaten und keine Nachfrist. Weiterhin 6 Monate Zeit bleibt für die Wiederkehrende Begutachtung bei allen anderen Fahrzeugen; unverändert bleibt auch die Toleranzfristregelung. Mit der Änderung ist weiterhin neu, dass festgestellte schwere Mängel innerhalb von 2 Monaten ab Feststellung behoben werden müssen und soweit Gefahr in Verzug besteht, die Behörde die Zulassungdes Fahrzeuges aufheben kann.