Der Deckungsumfang einer Kaskoversicherung definiert jene Schadenursachen, die vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die meisten davon sind den Versicherungsnehmern bekannt und doch passieren gerade bei einer - sogar sehr oft vorkommenden - Schadenursache immer wieder Missverständnisse und Fehlinterpretationen, nämlich beim Parkschaden.

Ein Parkschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt nur vor, wenn das versicherte Fahrzeug, während es abgestellt ist, von einem anderen, unbekannten Fahrzeug beschädigt wird. Gedeckt werden derartige Schäden regelmäßig von einer Vollkaskoversicherung und bei vielen Versicherern auf Wunsch auch in unterschiedlichen Tarifen im Teilkaskobereich. Aufgrund der möglicherweise irreführenden Bezeichnung wird der Begriff fälschlicherweise immer wieder für Schäden verwendet, die der Versicherungsnehmer selber an seinem oder einem fremden Fahrzeug verursacht - wenn er nämlich ein-oder ausparkt. Diese aktiv herbeigeführte Kollision mit einem Hindernis stellt jedoch keinen Parkschadendar und ist als "Unfall" typischerweise nur in Vollkaskotarifen gedeckt.

Weiters ist der Versicherungsnehmer laut Bedingungen verpflichtet, einen Parkschaden unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

GenaueÜberprüfung durch Versicherungen

Die Schadenabteilungen der Versicherer prüfen Parkschaden-Schadenmeldungen insbesondere in Teilkaskotarifen sehr genau. Sie weisen den Sachverständigen an, neben der Kalkulation der Schadenhöhe auch eine Stellungnahme darüber abzugeben, inwieweit das sich bietende Schadenbild Rückschlüsse zulässt, ob das versicherte Fahrzeug beim Eintritt des Schadens in Stillstand war und das Schadenbild überhaupt durch ein anderes Fahrzeug entstehen kann.

Ist dem nicht so, finden sich möglicherweise Spuren, die eine Ablehnung der Kaskoleistung zur Folge haben, wie z. B. für Parkschäden untypische Verkratzungen oder Rückstände von Lacken, die nicht im Kfz-Bereich verwendet werden und somit keinem anderen Fahrzeug zuordenbar sind.