Im Volksmund wird das eigene Unvermögen beim Einparken gerne als
Parkschaden erklärt. Die Versicherung sieht das jedoch anders und
kontrolliert die Angaben genau.
Der Deckungsumfang einer Kaskoversicherung definiert jene
Schadenursachen, die vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die
meisten davon sind den Versicherungsnehmern bekannt und doch
passieren gerade bei einer - sogar sehr oft vorkommenden -
Schadenursache immer wieder Missverständnisse und
Fehlinterpretationen, nämlich beim Parkschaden.
Ein Parkschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt nur vor,
wenn das versicherte Fahrzeug, während es abgestellt ist, von einem
anderen, unbekannten Fahrzeug beschädigt wird. Gedeckt werden
derartige Schäden regelmäßig von einer Vollkaskoversicherung und bei
vielen Versicherern auf Wunsch auch in unterschiedlichen Tarifen im
Teilkaskobereich. Aufgrund der möglicherweise irreführenden
Bezeichnung wird der Begriff fälschlicherweise immer wieder für
Schäden verwendet, die der Versicherungsnehmer selber an seinem oder
einem fremden Fahrzeug verursacht - wenn er nämlich ein-oder
ausparkt. Diese aktiv herbeigeführte Kollision mit einem Hindernis
stellt jedoch keinen Parkschadendar und ist als "Unfall"
typischerweise nur in Vollkaskotarifen gedeckt.
Weiters ist der Versicherungsnehmer laut Bedingungen verpflichtet,
einen Parkschaden unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
GenaueÜberprüfung durch Versicherungen
Die Schadenabteilungen der Versicherer prüfen
Parkschaden-Schadenmeldungen insbesondere in Teilkaskotarifen sehr
genau. Sie weisen den Sachverständigen an, neben der Kalkulation der
Schadenhöhe auch eine Stellungnahme darüber abzugeben, inwieweit das
sich bietende Schadenbild Rückschlüsse zulässt, ob das versicherte
Fahrzeug beim Eintritt des Schadens in Stillstand war und das
Schadenbild überhaupt durch ein anderes Fahrzeug entstehen kann.
Ist dem nicht so, finden sich möglicherweise Spuren, die eine
Ablehnung der Kaskoleistung zur Folge haben, wie z. B. für
Parkschäden untypische Verkratzungen oder Rückstände von Lacken, die
nicht im Kfz-Bereich verwendet werden und somit keinem anderen
Fahrzeug zuordenbar sind.