3 klagsabweisende Urteile wurden von den Oberlandesgerichten Linz und Innsbruck auch in 2. Instanz bestätigt. Darüber hinaus wurde kürzlich vom Oberlandesgericht Linz eine erstinstanzliche Entscheidung, die einem Fahrzeugkäufer ein Rückgaberechtaufgrund Irrtums eingeräumt hatte, revidiert und die Klage abgewiesen. Demnach ist es den Fahrzeughaltern sowohl unter dem Gesichtspunkt des Irrtums als auch unter den (in anderen Verfahren behandelten) Gewährleistungsaspekten zumutbar, die Nachbesserungsmaßnahmen des VW-Konzerns abzuwarten, solange keine Schlechterstellungen eintreten und die Typengenehmigungen aufrecht bleiben.