A&W: Investitionsersatz, Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz (KraSchG) und nunmehr die Stellungnahme der BWB -an rechtlichen Schritten zugunsten des Fahrzeugeinzelhandels mangelt es nicht. Dennoch beklagen viele Händler, von ihren Importeuren übervorteilt zu werden. Sind all diese Schutzbestimmungen in der Realität wirkungslos?
Komm.-Rat Ing. Josef Schirak: Tatsache ist, dass mit dem Wegfall der Kfz-GVO auf europäischer Ebene das wichtigste wettbewerbsrechtliche Schutzinstrument für den Einzelhandel verloren ging. In Österreich konnten wir dies teilweise durch nationale Maßnahmen kompensieren, worum uns die Kollegen in fast allen anderen Ländern beneiden. Allerdings müssen diese Bestimmungen auch mitLeben erfüllt werden, künftige Gerichtsentscheidungen werden dabei den Weg weisen.
Dr. Johannes Öhlböck: Zweifellos sind klare Entscheidungen wünschenswert. Ein Gesetz hat aber auch schon aufgrund seiner bloßen Existenz Auswirkungen, wie das KraSchG beweist -die Importeure halten sich weitestgehend daran, weil sie andernfalls auch auf europäischer Ebene erklären müssten, warum sie nationales Recht nicht einhalten.
Wie steht es aber zum Beispiel um den im KraSchG vorgeschriebenen Ersatz des "notwendigen und nützlichen Aufwands" bei Garantie- und Gewährleistungsarbeiten? Davon kann doch vielfach keine Rede sein.
Öhlböck: Die zitierte Formulierung aus Paragraph 5 des KraSchG ist ein typischer Kompromisstext. Bei ihrer Auslegung hilft meines Erachtens die Stellungnahme der BWB, denn aus dieser geht in aller Deutlichkeit hervor, dass ein Marktmachtmissbrauch vorliegen könnte, wenn Vergütungen unter dem erforderlichen Maß liegen. Dabei muss laut BWB auch eine Gewinnkomponente berücksichtigt werden - schließlich kann von keinem Unternehmer verlangt werden, gratis zu arbeiten.
Schirak: In den vergangenen Jahren wurden die Garantiezeiten verdoppelt und verdreifacht. Es kann nicht sein, dass wir bestenfalls die Selbstkosten ersetzt bekommen und in vielen Fällen nicht einmal davon die Rede sein kann! Diese nicht vorhandene Kostendeckung im Garantie-und Gewährleistungsbereich muss sich außerdem auch zwangsläufig auf die allgemeinen Stundensätze auswirken.
Öhlböck: Das ist ein ganz zentraler Punkt für das Kartellrecht. Wenn nämlich eine Maßnahme des Marktbeherrschers zu Nachteilen für die Verbraucher führt, was hier offensichtlich der Fall ist, dann kann dies ein ganz zentraler Beleg für einen Missbrauch der Marktmacht sein.
Die BWB behandelt in ihrer Stellungnahme unter anderem die von Herstellerseite vorgegebenen Investitionen und ortet zahlreiche Anhaltspunkte für missbräuchliche Auflagen.
Öhlböck: Konkret sieht die BWB dann einen möglichen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch den jeweiligen Importeur, wenn ein Investitionszyklus auffällig von der üblichen Abschreibungsdauer abweicht, die geforderten Investitionen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Umsatz-und Ertragschancen stehen, betriebswirtschaftlich unvernünftige Investitionen gefordert werden oder eine Bindung an bestimmte Lieferanten besteht und diese allenfalls sogar noch überhöhte Preise für die zu beziehenden Leistungen verlangen.
Schirak: All das ist laufend der Fall -von neuen Fliesen bis hin zu kompletten Schauräumen, die sich bestenfalls in 15 oder 20 Jahren rechnen werden! Außerdem ist die Zwangsbeglückung mit allen möglichen Produkten, vom Spezialwerkzeug bis zur Sitzgarnitur, für viele Hersteller längst zu einem Profit Center geworden.
Öhlböck: Aus juristischer Sicht ist den Händlern bei all diesen Dingen zur Vorsicht zu raten, denn das Nichterfüllen von Standards ermächtigt Hersteller beziehungsweise Importeure in vielen Fällen zu einer sofortigen Vertragskündigung. Umso wichtiger ist es, schriftlich festzuhalten, dass manche Vorgaben zwar zur Aufrechterhaltung des Vertrags erfüllt werden müssen, aber keinerlei realistische Chance auf Rentabilität besteht. Auf diese Weise können spätere Ansprüche gewahrt werden.
Ein häufiger Kritikpunkt der Händler sind margenrelevante Abfragen der Kundenzufriedenheit.
Schirak: Bonifikationen aufgrund von Kundenzufriedenheitsumfragen sind mit Vorsicht zu betrachten, weil die Ergebnisse viel zu sehr von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs der Händler liegen -also beispielsweise vom Hersteller verursachte Produktmängel oder abgelehnte Garantieforderungen.
Öhlböck: Die BWB lehnt spannenrelevante Kundenzufriedenheitsumfragen nicht grundsätzlich ab, kritisiert aber wörtlich die "Verwendung unüblicher Bewertungsschemata" sowie "fehlende Transparenz und Rückmeldung über das Zustandekommen von Ergebnissen". Der Händler hat also ein Recht darauf zuwissen, wo er steht -und ganz praktisch sollte es ihm auch möglich sein, mit unzufriedenen Kunden in direkten Kontakt zu treten.
Die BWB hat sich auch mit dem Direktvertrieb der Importeure beschäftigt.
Öhlböck: Laut der diesbezüglichen Stellungnahme kann ein Missbrauch der Marktmacht vorliegen, wenn gewisse Kundengruppen zu Konditionen unter den an die Händler verrechneten Vorleistungspreisen beliefert werden.
Schirak: Das ist im Alltag tausendfach der Fall, und zwar nicht nur bei Behörden oder sonstigen "echten" Großabnehmern, sondern häufig auch schon bei Ärzten oder Freiberuflern oder irgendwelchen Pseudo-Amtsträgern!
Was passiert, wenn Importeure dennoch gegen Kartellrechtsbestimmungen verstoßen?
Schirak: Ein ganz zentraler Punkt ist, dass unter Umständen eine zivil-und strafrechtliche Verantwortung von Führungskräften und Mitarbeitern besteht. Das kann bis hin zu Haftstrafen reichen.
Öhlböck: In der Praxis werden üblicherweise Geldbußen verhängt, die aber außerordentlich hoch sind -theoretisch machen sie bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes aus, üblich waren in der Vergangenheit bei schweren Verstößen 2 bis 5 Prozent. Darüber hinaus würden solche Verfehlungen aber auch durch die internationale Presse gehen und der damit verbundene Imageverlust wäre für die Hersteller vielleicht noch schmerzhafter als der unmittelbare finanzielle Schaden.
Schirak: Es wäre schön, wenn wir all das nicht brauchen würden. Leider sieht die Realität anders aus, doch spätestens seit der BWB-Stellungnahme ist klar, dass unsere Mitglieder allfälligen Willkürhandlungen ihrer Importeure nicht schutzlos ausgesetzt sind.