Die§-57a-Prüfsoftware Vecos gibt die Eingabemöglichkeiten klar vor
und hilft damit bei der Fehlervermeidung.
Im Alltagsstress kann es schon einmal vorkommen, dass im§-57a-Gutachten falsche Daten eingegeben werden oder das Fahrzeug
nicht exakt identifiziert wird. Momentan hat das keine Auswirkungen,
das Gutachten ist erledigt, der Kunde fährt zufrieden mit seinem
"Pickerl" vom Hof. Für den ermächtigten Mitarbeiter und den
Kfz-Betrieb wird es erst dann unangenehm, wenn ein Unfall mit dem
Fahrzeug passiert, das Auto von der Landesregierung überprüft wird
oder der Betrieb im Zuge einer Revision überprüft wird.
"Vecos lässt keine Falscheingaben zu und überprüft sofort die
Sinnhaftigkeit der Eingabe", so Projektleiter Dieter Köllner-Gürsch
über die im vergangenen Jahr neu vorgestellte §-57a-Prüfsoftware.
"Die Eingabemöglichkeit entspricht exakt dem Gesetz. Damit geben wir
den ermächtigten Prüfern in denKfz-Betrieben die Sicherheit, keinen
Fehler zu machen."
Fahrzeugdaten vom Zulassungs-Server
Daher empfiehlt Köllner-Gürsch, die Fahrzeugdaten bei jeder
Überprüfung neu aus dem Zulassungsserver zu laden. Damit werden alle
Werte, zum Beispiel die Gewichte, korrekt übernommen und stehen als
Basis für die Überprüfung zur Verfügung. Danach müssen lediglich Name
und Vorname des Kunden am Gutachten eingegeben werden. Übernahme von
Fahrzeug-und Kundendaten aus bestehenden Systemen beinhalten
ebenfalls ein Fehlerrisiko.
Die webbasierte Software ist immer am aktuellsten Stand, sowohl
Datensicherung wie auch Updates etwa nach Gesetzesänderungen sind
nicht notwendig. (GEW)