Im Alltagsstress kann es schon einmal vorkommen, dass im§-57a-Gutachten falsche Daten eingegeben werden oder das Fahrzeug nicht exakt identifiziert wird. Momentan hat das keine Auswirkungen, das Gutachten ist erledigt, der Kunde fährt zufrieden mit seinem "Pickerl" vom Hof. Für den ermächtigten Mitarbeiter und den Kfz-Betrieb wird es erst dann unangenehm, wenn ein Unfall mit dem Fahrzeug passiert, das Auto von der Landesregierung überprüft wird oder der Betrieb im Zuge einer Revision überprüft wird.

"Vecos lässt keine Falscheingaben zu und überprüft sofort die Sinnhaftigkeit der Eingabe", so Projektleiter Dieter Köllner-Gürsch über die im vergangenen Jahr neu vorgestellte §-57a-Prüfsoftware. "Die Eingabemöglichkeit entspricht exakt dem Gesetz. Damit geben wir den ermächtigten Prüfern in denKfz-Betrieben die Sicherheit, keinen Fehler zu machen."

Fahrzeugdaten vom Zulassungs-Server

Daher empfiehlt Köllner-Gürsch, die Fahrzeugdaten bei jeder Überprüfung neu aus dem Zulassungsserver zu laden. Damit werden alle Werte, zum Beispiel die Gewichte, korrekt übernommen und stehen als Basis für die Überprüfung zur Verfügung. Danach müssen lediglich Name und Vorname des Kunden am Gutachten eingegeben werden. Übernahme von Fahrzeug-und Kundendaten aus bestehenden Systemen beinhalten ebenfalls ein Fehlerrisiko.

Die webbasierte Software ist immer am aktuellsten Stand, sowohl Datensicherung wie auch Updates etwa nach Gesetzesänderungen sind nicht notwendig. (GEW)