Das gelang auch - freilich mit Auswirkungen auf alle Branchen, wovon der traditionell mit einem hohen Provisionsanteil arbeitende Automobilverkauf besonders betroffen ist.

Konkret sieht der seit 1. Jänner 2017 geltende Kollektivvertrag für Handelsangestellte vor, dass monatlich mindestens 75 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehalts als Fixum ausbezahlt werden müssen. Am Monatsende müssen Fixum und Provisionen mindestens 100 Prozent des Mindestgehalts ausmachen, für bereits aufrechte Dienstverhältnisse gilt eine Übergangsfrist bis 1. April.

"Nivellierung nach unten"

Manche Autohändler sind damit alles andere als glücklich und sprechen von "fatalen" Folgen für die Verkäufermotivation. "Das ist eine weitere Nivellierung nach unten, die den Leistungsanreiz massiv reduziert", beklagt beispielsweise der Wiener Landesgremialobmann Komm.-Rat Prof. Burkhard Ernst. Sein oberösterreichischer Kollege Adolf Seifried nahm an den Kollektivvertragsverhandlungen teil, konnte die Provisionsregelung aber nicht beeinflussen -diese wurde nämlich in Parallelgesprächen von der Gewerkschaft direkt mit der Sparte Handel der Wirtschaftskammer beschlossen. Immerhin habe man die ursprüngliche Gewerkschaftsforderung nach einem Fixgehalt in Höhe von 100 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehalts abwehren können, heißt es aus der WKO.

Nach kammerinterner Rücksprache hat Seifried einen möglichen Ausweg parat. Er verweist darauf, dass von der Neuregelung nur Handelsangestellte bis zur Beschäftigungsgruppe 3 betroffen seien: "Mit Angestellten in der Beschäftigungsgruppe 4 oder darüber kann aber auch in Zukunft ein Provisionsmodell wie bisher vereinbart werden. Diesen Weg beschreiten wir im eigenen Unternehmen." Allerdings ist es laut Wirtschaftskammer auch in diesem Fall erforderlich, bestehende Dienstverträge bis spätestens 31. März neu zu formulieren.