Eine moderne, aber nicht der EU-Norm entsprechende, nationale Lösung gab es bislang für die elektronisch gemessene Abgabe von Schmierstoffen in der Kfz-Werkstätte. Mit Ende Oktober ist diese Lösung ausgelaufen, seit 1.11.2016 gilt nun auch in Österreich ausschließlich die europäische MID Messgeräterichtlinie. Betroffen sind Handdurchlaufzähler sowie komplette Öl-Management-Systeme.

Anlagen, die nach der alten Richtlinie zugelassen sind, sind nun nicht mehr erlaubt. Der Grund dafür sind die modernen Motoröle mit neuen Viskositäten, die in der bisherigen Genehmigung nicht berücksichtigt sind. Bei weiterem ungeeichtem Einsatz kann der Betrieb mit Verwaltungsstrafen bis zu 10.900 Euro bestraft werden.

Bislang war -neben der Demontage der Anlage und der Rückkehr auf die alte Ölkanne -nur die Umrüstung auf eine neue, MID-zugelassene Anlage möglich. Wobei hier eine hohe Investition für den Ersatz einer womöglich erst vor wenigen Jahren installierten, modernen Anlage fällig wäre. Kurz nach dem Inkrafttreten der Neuregelung bietet das Bundesamtfür Eich-und Vermessungswesen (BEV) nun auf Antrag der Firma Kastner und den Eichstellen eine Lösung für einen Bestandschutz. Laut Eichgesetz darf ausschließlich der Antragssteller den Bestandschutz herstellen. Betroffene Betriebe können dafür entweder ihre Eichstelle kontaktieren oder direktmit der Firma Autobedarf Kastner in Verbindung treten. Kastner betreut als Marktführer in diesem Bereich einen Großteil der Systeme in Österreich und hat in Zusammenarbeit mit dem BEV diese Lösung im Sinne der österreichischen Kfz-Betriebe entwickelt. Kastner ist zudem Vertriebspartner von Badger Meter Europa, dessen Handdurchlaufzähler auf weitgehend allen entsprechenden Anlagen installiert sind.

Überprüfung durch Kastner

Nach Beauftragung prüfen die Kastner-Techniker die Durchlaufzähler, das gesamte Ölmanagement sowie alle eichrelevanten Komponenten auf die entsprechende Funktion und bringen nach Erfüllung der Anforderungen ein neues Eichschild mit allen Aktualisierungen inklusive Bestandschutz an. "Damit darf die Anlage nun weiterhin benutzt werden", erklärt Mag. Ernst Kieslinger von Kastner. "Die Kosten liegen um 200 Euro pro Zapfpunkt", freut sich Kieslinger über die Lösung für die heimischen Betriebe. Durch diese Lösung konnten Schaden und Kosten von der Branche abgewendet werden.

Auch Edmund Falkner von der Eichstelle Doppler GmbH freut sichüber den Bestandschutz und empfiehlt generell die regelmäßige Überprüfung der Anlagen durch den Lieferanten.