Seit heuer können die Kfz-Betriebe zwischen zwei
§-57a-Software-Lösungen wählen. Dabei ist der Wettbewerb von Vorteil
für die Betriebe, öffentlichkeitswirksame Probleme sind es nicht.
So stehen den zur§-57a-Überprüfung ermächtigten Betrieben seit
Langem die vom Österreichischen Wirtschaftsverlag herausgegebene
Elektronische Begutachtungsverwaltung (EBV) sowie seit heuer das von
der ZBD GmbH entwickelte Vehicle Control System (Vecos) als
§-57a-Software zur Verfügung.
Die gesetzlichen Hintergründe
Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) schreibt den
ermächtigten Herstellern der §-57a-Plaketten vor, den ermächtigten
Betrieben eine Software zur Erfassung der Daten des
Begutachtungsformblattes kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die
Plakettenhersteller haben bislang den Wirtschaftsverlag mit der
Entwicklung, den Vertrieb und den Support der EBV beauftragt. Zur
weiteren Qualitätssicherung hat
das Verkehrsministerium die Plakettenhersteller mit der Erstellung
einer Zentralen Begutachtungsplakettendatenbank beauftragt. Diese
wurde 2014über die neu gegründete ZBD GmbH realisiert und bildet nun
die Basis für alle §-57a-Abwicklungen.
In weiterer Folge haben die Plakettenhersteller nun auch eine eigene§-57a-Software entwickelt: Vecos. Weitere Kooperationsgespräche mit
dem Wirtschaftsverlag sind nach dem Antrag des Wirtschaftsverlages
auf eine einstweilige Verfügung gegen Vecos gescheitert. Letztlich
konnten sich ZBD und WV einigen, der bisherige Vertrag wurde
aufgelöst, die Unterstützung derEBV durch die Plakettenhersteller
ist komplett beendet. Der Wirtschaftsverlag hat sich dennoch
entschieden, eine komplett neue EBV zu entwickeln und in Kürze auf
den Markt zu bringen.
Brancheninsidern zufolge verläuft der Umstieg von EBV auf das
momentan modernere Vecos eher schleppend. Nach dem Motto "Never
change a running system", sind die Kfz-Betriebe schwer zum Umstieg
auf das neuere System zu bewegen. Die Ankündigung des
Wirtschaftsverlages für die neue EBV nährt die Hoffnung der Anwender,
mit derneuen Version weitgehend unverändert weiterarbeiten zu
können.
Freier Wettbewerb bei kostenlosem Programm
Damit stehen Vecos und EBV im freien Wettbewerb um Kunden, die nichts
für das Produkt bezahlen. Für die Kfz-Betriebe sind neue Lösungen,
der Wettbewerb und die Auswahl zwischen zwei Programmen sicher von
Vorteil.
Wenig vorteilhaft ist hingegen die Wettbewerbssituation, wenn
Probleme entstehen und nach außen getragen werden. So passiert am 2.
November, wo es Probleme mit der ZBD gab. Zwar legt die ZBD Wert
darauf, dass kein kompletter Ausfall passiert ist, dennoch hatten die
angeschlossenen Betriebe den ganzen Tag Probleme, ihr Gutachten
abzuschließen.
Unabhängig von den technischen Schwierigkeiten ist die öffentliche
Reaktionen das eigentliche Problem: So haben ÖAMTC und ARBÖ in einer
öffentlichkeitswirksamen APA-OTS-Aussendung das Problem thematisiert,
Lösungen sowie einen Platz am §-57a-Besprechungstisch eingefordert.
(Dazu muss ergänzt werden, dass der ÖAMTC eine eigene §-57a-Software
besitzt.) Natürlich sind die Autofahrer-Organisationen daran
interessiert, mehr vom §-57a-Kuchen zu erhalten. Überraschend ist
allerdings, dass sich auch die Bundesinnung Fahrzeugtechnik in der
Aussendung von ÖAMTC und ARBÖ erwähnen lässt. Nichtzuletzt fordert
der Wirtschaftsverlag in seinem Newsletter an seine Kunden neue
Lösungen.
Entscheidend ist, dass die Anbieter von EBV und ZBD im Sinne der
Branche zusammenarbeiten und die so wichtige§-57a-Überprüfung in den
Betrieben nicht durch Differenzen oder unfairen Wettbewerb gefährden.
Von EU über TÜV und Dekra bis zu ÖAMTC und ARBÖ würden sich viele
Organisationen über ein Ende der privaten §-57a-Überprüfung freuen.
(GEW)