So stehen den zur§-57a-Überprüfung ermächtigten Betrieben seit Langem die vom Österreichischen Wirtschaftsverlag herausgegebene Elektronische Begutachtungsverwaltung (EBV) sowie seit heuer das von der ZBD GmbH entwickelte Vehicle Control System (Vecos) als §-57a-Software zur Verfügung.

Die gesetzlichen Hintergründe

Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) schreibt den ermächtigten Herstellern der §-57a-Plaketten vor, den ermächtigten Betrieben eine Software zur Erfassung der Daten des Begutachtungsformblattes kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Plakettenhersteller haben bislang den Wirtschaftsverlag mit der Entwicklung, den Vertrieb und den Support der EBV beauftragt. Zur weiteren Qualitätssicherung hat

das Verkehrsministerium die Plakettenhersteller mit der Erstellung einer Zentralen Begutachtungsplakettendatenbank beauftragt. Diese wurde 2014über die neu gegründete ZBD GmbH realisiert und bildet nun die Basis für alle §-57a-Abwicklungen.

In weiterer Folge haben die Plakettenhersteller nun auch eine eigene§-57a-Software entwickelt: Vecos. Weitere Kooperationsgespräche mit dem Wirtschaftsverlag sind nach dem Antrag des Wirtschaftsverlages auf eine einstweilige Verfügung gegen Vecos gescheitert. Letztlich konnten sich ZBD und WV einigen, der bisherige Vertrag wurde aufgelöst, die Unterstützung derEBV durch die Plakettenhersteller ist komplett beendet. Der Wirtschaftsverlag hat sich dennoch entschieden, eine komplett neue EBV zu entwickeln und in Kürze auf den Markt zu bringen.

Brancheninsidern zufolge verläuft der Umstieg von EBV auf das momentan modernere Vecos eher schleppend. Nach dem Motto "Never change a running system", sind die Kfz-Betriebe schwer zum Umstieg auf das neuere System zu bewegen. Die Ankündigung des Wirtschaftsverlages für die neue EBV nährt die Hoffnung der Anwender, mit derneuen Version weitgehend unverändert weiterarbeiten zu können.

Freier Wettbewerb bei kostenlosem Programm

Damit stehen Vecos und EBV im freien Wettbewerb um Kunden, die nichts für das Produkt bezahlen. Für die Kfz-Betriebe sind neue Lösungen, der Wettbewerb und die Auswahl zwischen zwei Programmen sicher von Vorteil.

Wenig vorteilhaft ist hingegen die Wettbewerbssituation, wenn Probleme entstehen und nach außen getragen werden. So passiert am 2. November, wo es Probleme mit der ZBD gab. Zwar legt die ZBD Wert darauf, dass kein kompletter Ausfall passiert ist, dennoch hatten die angeschlossenen Betriebe den ganzen Tag Probleme, ihr Gutachten abzuschließen.

Unabhängig von den technischen Schwierigkeiten ist die öffentliche Reaktionen das eigentliche Problem: So haben ÖAMTC und ARBÖ in einer öffentlichkeitswirksamen APA-OTS-Aussendung das Problem thematisiert, Lösungen sowie einen Platz am §-57a-Besprechungstisch eingefordert. (Dazu muss ergänzt werden, dass der ÖAMTC eine eigene §-57a-Software besitzt.) Natürlich sind die Autofahrer-Organisationen daran interessiert, mehr vom §-57a-Kuchen zu erhalten. Überraschend ist allerdings, dass sich auch die Bundesinnung Fahrzeugtechnik in der Aussendung von ÖAMTC und ARBÖ erwähnen lässt. Nichtzuletzt fordert der Wirtschaftsverlag in seinem Newsletter an seine Kunden neue Lösungen.

Entscheidend ist, dass die Anbieter von EBV und ZBD im Sinne der Branche zusammenarbeiten und die so wichtige§-57a-Überprüfung in den Betrieben nicht durch Differenzen oder unfairen Wettbewerb gefährden. Von EU über TÜV und Dekra bis zu ÖAMTC und ARBÖ würden sich viele Organisationen über ein Ende der privaten §-57a-Überprüfung freuen. (GEW)