Nicht jedes alte Auto gilt laut den Buchstaben des Gesetzes noch als Fahrzeug. "Übersteigen die durchschnittlichen Wiederherstellungs- und Reparaturkosten in Österreich, die für die Herstellung eines zulassungsfähigen Zustandes aufzuwenden sind, den Zeitwert in unverhältnismäßig hohem Ausmaß" (so heißt es wörtlich in einem im April 2015 in Kraft getretenen Erlass zurAltfahrzeugeverordnung), handelt es sich vielmehr um "gefährlichen Abfall". Dieser darf ausschließlich an einen kleinen Kreis inländischer Firmen übergeben werden.

Über diese Rahmenbedingungen haben wir in den vergangenen Jahren ausführlich berichtet - und auch über die weit verbreitete Hoffnung, dass damit dem Export von Fahrzeugwracks ein Riegel vorgeschoben wird. Passiert ist jedoch das Gegenteil.

Negativrekord bei Fahrzeugverwertungen

Wie das Datenmaterial der heimischen Shredderbetriebe zeigt, stieg die Zahl der aus dem Bestand ausgeschiedenen Altfahrzeuge 2015 von rund 250.000 auf 255.328 Pkws. Die Verwertungen gingen dagegen von 60.000 auf 47.926 Stück zurück. Dies entsprach einem neuen Tiefststand nach 2014 (60.000 Stück) und 2007 (62.000 Stück)."Somit ist der Verbleib von 205.000 Fahrzeugen ungeklärt", resümiert Branchensprecher Ing. Walter Kletzmayr. Er macht vor allem mangelnde Kontrollen für den wirtschaftlich wie umweltpolitisch traurigen Rekord verantwortlich: "Die Flüchtlingskrise bindet die Ressourcen der Exekutive." Chancen auf eine rasche Besserung sieht Kletzmayr nicht: "Eine echte Trendwende wird nur dann möglich sein, wenn es ein Anreizsystem für die rechtskonforme Verwertung von Altfahrzeugen gibt."

"Unseriöse Abnehmer wie Sand am Meer"

Auch das Bundesgremium des Fahrzeughandels hat von den hohen Wrackexporten Notiz genommen. Obmann Komm.-Rat Burkhard Ernst will angesichts dessen "das Bewusstsein der Menschen schärfen", denn immerhin drohen Strafen von 850 bis 41.200 Euro: "Vielen ist das Risiko einer Bestrafung schlichtweg nicht bewusst und unseriöse Abnehmer gibt es mittlerweile wie Sand am Meer."

Um sicherzustellen, dass ein potenzieller Käufer zur Entgegennahme eines Wracks berechtigt ist, empfiehlt das Gremium einen Blick auf die Homepage www.edm.gv.at (siehe auch AUTO&Wirtschaft 3/2016). Wer dort unter dem Menüpunkt "Sammler/Behandler" nach der Abfallschlüsselnummer 35203 sucht, erhält einen Überblick über alle berechtigten Firmen. Dies ist übrigens nicht nur für Endkunden ratsam, sondern auch für Automobilbetriebe - zum Beispiel dann, wenn nach einer Havarieversteigerung via Wrackbörse ein unbekannter Abholer vor der Tür steht.