Die alltäglichen Probleme bei der Fahrzeugbewertung waren ausschlaggebend dafür, dass ein engagiertes Team rund um den Gerichtssachverständigen Dr. Wolfgang Pfeffer vor über 6 Jahren den Autopreisspiegel entwickelt hat. Seither sind die Funktionalitäten der Software kontinuierlich gewachsen. Jetzt nimmt sich Pfeffer eines weiteren brisanten Themas an- der Frage, ob bei Karosseriereparaturen auch günstigere Identteile verwendet werden dürfen.

Komplizierte Materie

"Wir haben uns im Sinne einer umfassenden technischen und rechtlichen Prüfung diesem Thema angenähert und sind zum Ergebnis gelangt, dass die Abgrenzung relativ kompliziert ist", berichtet Pfeffer. So könne es durchaus zu "Überlagerungen von einzelnen Rechtsproblemen" kommen -etwa durch den Designschutz auf sichtbare Karosserieteile, den Markenschutz, die Garantiebestimmungen sowie allfällige Vorgaben im Rahmen von Finanzierungsverträgen.

Zahlreiche Vorschriften

Beispielsweise sieht der Designschutz vor, dass ein Hersteller patentrechtlichen Anspruch auf die gesamte Erscheinungsform seines Fahrzeugs hat. In rund der Hälfte der EU-Staaten ist aufgrund einer "Reparaturklausel" die Vermarktung von Karosserieteilen anderer Anbieter dennoch zulässig. Am heimischen Markt gibt es eine sprichwörtliche "österreichische Lösung": Die Fahrzeughersteller haben zwar versichert, dass sie auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche verzichten, doch können sie diese rechtlich unverbindliche Erklärung jederzeit widerrufen. Parallel sorgen immer mehr Autohersteller mit einem recht simplen Trick für den Fall vor, dass der Designschutz überhaupt aufgehoben wird: Sie bringen ihre Logos und Firmennamen auf möglichst vielen sichtbaren Teilen an. "Bei gut sichtbaren Logos wäre deren Verlust im Kfz-Schadenersatz problematisch, da ohne sie der Vorzustand nicht vollständig erreicht werden kann", erläutert Pfeffer. Eine weitere juristische Spitzfindigkeit betrifft Reparaturen während der (immer längeren) Laufzeit der Neuwagengarantien. "Innerhalb der Garantiephase können im Haftpflichtfall keine Identteile verwendet werden, da es aufgrund der kürzeren Garantien auf diese Produkte gegenüber OEM-Teilen zu einer Schlechterstellung kommen würde", argumentiert Pfeffer.

Und wie steht es um die Bestimmungen in Leasingverträgen? "Daraus könnten sich grundsätzlich Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Identteilen ergeben, bei den aktuellen Verträgen beziehungsweise Bedingungen der Leasingbanken bestehen solche Vorschriften aber nicht."

Auskunft in Sekundenschnelle

Gebündelt wird dieses juristische und technische Fachwissen in der demnächst im Autopreisspiegel verfügbaren "Identteilematrix": Basierend auf einem ausgeklügelten Algorithmus, wird sie per Mausklick darüber informieren, ob bei einem konkreten Schaden alternative Ersatzteile verwendet werden dürfen -ganz ohne die Notwendigkeit, sich als Werkstattmitarbeiter umfangreiches juristisches Fachwissen anzueignen.