Es war damals, im Frühjahr 2021, ein Überfall – und niemand (auch nicht die sonst allmächtige Wirtschaftskammer) war eingeweiht: Quasi über Nacht informierte die türkis-grüne Bundesregierung, dass sie die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab 1. Juli auch für leichte Nutzfahrzeuge einführen werde.
Was folgte, war (mitten in der zweiten und dritten Hochblüte des Corona-Virus) ein Ansturm auf die Händler: Die N1-Zahlen explodierten geradezu auf 58.806 Einheiten, nur um im Jahr darauf wieder auf 22.069 Stück zu fallen. 2023 waren es dann 30.702 Einheiten, 2024 schlossen die leichten Nutzfahrzeuge mit 33.088 Stück ab.
Man darf gespannt sein, wie sich die nächsten Monate entwickeln werden! Bis 1. Juli, dem Termin der NoVA-Abschaffung, droht vermutlich eine Flaute – nicht unbedingt bei den Verkäufen der Händler, aber sicher bei den Zulassungen. Denn einige Tausend Euro, die sich eine Firma (oder ein privater Käufer eines VW California, um nur ein Fahrzeug zu nennen) erspart, sind viel Geld!
Die neue Regierung hat damit – wieder völlig überraschend – auf Seite 25 ihres 211 Seiten dicken Programms ein Statement gesetzt, das nicht zuletzt zur Entlastung der klein- und mittelständischen Betriebe gedacht ist.
Dafür sind die Förderungen für Elektroautos auch bei Privatpersonen endgültig Geschichte: Von einer Wiederbefüllung des Fördertopfes ist keine Rede mehr. Und nun müssen auch E-Auto-Fahrer die motorbezogene Versicherungssteuer zahlen (wobei offenbar noch nicht klar ist, wie diese berechnet werden soll).
Es bleibt also spannend!
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