Jänner 2016 in Kraft tritt: Damit ist auch die Verschärfung der Sachbezugsregelung bei Firmenautos fix.

Aufgrund der heftigen Proteste der Branche wurde die Regelung im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen jedoch etwas entschärft: Die Erhöhung des Sachbezugswertes von 1,5 auf 2 Prozent des Brutto-Anschaffungspreises gilt erst für Fahrzeuge ab einem CO 2-Ausstoß von 130 Gramm pro Kilometer, zuvor waren 120 Gramm pro Kilometer geplant. Die ab 2017 vorgesehene Absenkung erfolgt jährlich in Schritten von 3 (statt ursprünglich 4) Gramm.