Tatsache ist jedenfalls, dass auf Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes, der Altfahrzeugverordnung und der Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes GZ 2013/07/0032 vom 25.07.2013 die Rechtslage eindeutig geklärt wurde. Mit dieser Ausrede hat der "geheime Grenzverkehr" immerhin fast zwei Jahre Zeit gewonnen, die teilweise illegalen Geschäfte mit gefährlichem Abfall unbekümmert fortzuführen.
Aus Sicht derösterreichischen Verwertungswirtschaft würden wir uns sehr freuen, wenn sich Ihr investigativer Journalismus auch in Zukunft mit diesem Thema beschäftigen würde, um nun die weitere Entwicklung im Hinblick auf die Auswirkungen des Erlasses zu beobachten und zu kommentieren.
Gerne erwarten wir solche hilfreichen Artikel in "AUTO&Wirtschaft", die mit Stil und Feingefühl dieses brisante Thema aufgreifen, Missstände enthüllen und mit entsprechend gewürztem Sarkasmus anprangern. Nochmals besten Dank und freundliche Grüße Ing. Walter Kletzmayr, Geschäftsführer ARGE-Shredder GmbH Edt/Lambach
Die Redaktion freut sichüber Feedback aller Art und ist bereit, sich sowohl der Kritik zu stellen als auch Lob entgegenzunehmen. Sie behält sich aber Kürzungen der Reaktionen aus der Leserschaft vor.
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