Analog zu den Berufskraftfahrern, Gefahrgutlenkern und zahlreichen anderen Qualifizierungen müssen jetzt auch die Fahrprüfer im 5-Jahres-Rhythmus an Weiterbildungen im Ausmaß von 40 Stunden teilnehmen. Grundlage dafür ist die 3. EU-Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG, in Österreich umgesetzt mit der 8. Novelle zur Führerschein-Gesetz- Prüfungs-Verordnung 2012.

Neue Prüfer machen eine ausführliche Ausbildung und müssen eine anspruchsvolle Prüfung bestehen. Für Fahrlehrer gibt eine derartige gesetzliche Vorschrift nicht. Lediglich im Kollektivvertrag sind 20 Stunden fachliche Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren vorgesehen. Die Umsetzung liegt eher im Interesse der Lehrer und Leiter, die Behörden haben keine Handhabe der Überprüfung und Sanktionierung. Bei Fahrsicherheitsinstruktoren steht die Weiterbildung zwar im KFG, wird aber von den zuständigen Landesregierungen nicht kontrolliert.

Weiterbildung mit Begeisterung

Im Bereich der Fahrprüfer gibt es mit Dr. Norbert Hartl einen Verantwortlichen für die Umsetzung der Vorschriften zur Sicherung der Qualität der Ausbildung und Prüfung. Mit Konsequenz und Durchschlagskraft wird hier zur Hebung ans Werk gegangen. Auch die nachfolgenden Behörden, die Prüfer und Fahrschulen ziehen zur weiteren Hebung der Verkehrssicherheit kräftig mit.

Zum Unterschied mancher verpflichtender Fortbildungen werden die Seminare von den Prüfern mit erstaunlich aktiver Mitarbeit absolviert. Das Lehrpersonal wird aber auch von den Landesregierungen mit großer Sorgfalt ausgewählt: erfahrene Praktiker von Fahrschulen und Kraftfahrerclubs, Verkehrspsychologen und andere Experten.

Module der Weiterbildung vom Motorrad bis zum Omnibus sind: Verkehrssinnbildung, Blicktechnik, Gefahrenerkennung, Fahrphysik und Fahrsicherheitstraining,ökonomisches Fahren, Ladungssicherheit, Risikomanagement, Prüfungspädagogik, Beurteilungskriterien, Umsetzung des Prüferhandbuchs.

Seminar am Red Bull Ring

Um diese Inhalte ging es auch in Zeltweg: Unter der Gesamtleitung des BMVIT und der WKO (Fachverbands-Vorsitzender Herbert Wiedermann) organisierte der Fahrschulinhaber Ing. Oliver Köck ein Programm, wie man es in dieser Vielfalt schwer findet. Es handelte sich um die erste bundesweite Weiterbildung und den prognostizierten Start für weitere derartige Events. Unter anderem konnten die Teilnehmer im MAN-Euro-6-Fahrschulwagen öko-fahren und rangieren -vom rechten (Fahrlehrer-)Sitzplatz aus!

Fahrprüfung NEU

Vergessen sind Erinnerungen an Fahrprüfungen vergangener Jahre. Das Prüferhandbuch legt Dauer, Inhalt, Beurteilung und Nicht-Bestehen klar fest: Sicherheits-Check, Langsamfahrübungen, mindestens 25 (bei C und D 45) Minuten fahren im Verkehr und Besprechung aktueller Verkehrssituationen sind vorgeschrieben.

Beinhaltet sind einige früher undenkbare Kriterien. Schwere Fehler sind unter anderem:

Erlaubte und der Situation angepasste Geschwindigkeit um mehr als 20 Prozent unterschreiten (Ortsgebiet 39 statt 50 km/h, Autobahn 100 statt 130 km/h)

Unwirtschaftliche Fahrweise, z. B. mit 6-Gang-Pkw 50 km/h im 3. Gang. Durchaus erlaubt sind 2-Gang-Sprünge, Motor abstellen bei erwartetem Stillstand über 1 Minute und sogar das richtige (!) Leerlaufrollen. Diese zügige, aber sichere Fahrweise beeinflusst natürlich auch die Fahrschulausbildung bis zur Prüfung und in der 2. Phase. Führerschein-Neulinge können sich das Schild "Achtung Anfänger" also ersparen. Die Einhaltung der Vorgaben und das Verhalten der Prüfer werden von Auditoren streng kontrolliert mit genau festgelegten Konsequenzen.