Die erste bundesweite Weiterbildung für Fahrprüfer stieß auf großes
Interesse.
Analog zu den Berufskraftfahrern, Gefahrgutlenkern und zahlreichen
anderen Qualifizierungen müssen jetzt auch die Fahrprüfer im
5-Jahres-Rhythmus an Weiterbildungen im Ausmaß von 40 Stunden
teilnehmen. Grundlage dafür ist die 3. EU-Führerschein-Richtlinie
2006/126/EG, in Österreich umgesetzt mit der 8. Novelle zur
Führerschein-Gesetz- Prüfungs-Verordnung 2012.
Neue Prüfer machen eine ausführliche Ausbildung und müssen eine
anspruchsvolle Prüfung bestehen. Für Fahrlehrer gibt eine derartige
gesetzliche Vorschrift nicht. Lediglich im Kollektivvertrag sind 20
Stunden fachliche Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren vorgesehen.
Die Umsetzung liegt eher im Interesse der Lehrer und Leiter, die
Behörden haben keine Handhabe der Überprüfung und Sanktionierung. Bei
Fahrsicherheitsinstruktoren steht die Weiterbildung zwar im KFG, wird
aber von den zuständigen Landesregierungen nicht kontrolliert.
Weiterbildung mit Begeisterung
Im Bereich der Fahrprüfer gibt es mit Dr. Norbert Hartl einen
Verantwortlichen für die Umsetzung der Vorschriften zur Sicherung der
Qualität der Ausbildung und Prüfung. Mit Konsequenz und
Durchschlagskraft wird hier zur Hebung ans Werk gegangen. Auch die
nachfolgenden Behörden, die Prüfer und Fahrschulen ziehen zur
weiteren Hebung der Verkehrssicherheit kräftig mit.
Zum Unterschied mancher verpflichtender Fortbildungen werden die
Seminare von den Prüfern mit erstaunlich aktiver Mitarbeit
absolviert. Das Lehrpersonal wird aber auch von den Landesregierungen
mit großer Sorgfalt ausgewählt: erfahrene Praktiker von Fahrschulen
und Kraftfahrerclubs, Verkehrspsychologen und andere Experten.
Module der Weiterbildung vom Motorrad bis zum Omnibus sind:
Verkehrssinnbildung, Blicktechnik, Gefahrenerkennung, Fahrphysik und
Fahrsicherheitstraining,ökonomisches Fahren, Ladungssicherheit,
Risikomanagement, Prüfungspädagogik, Beurteilungskriterien, Umsetzung
des Prüferhandbuchs.
Seminar am Red Bull Ring
Um diese Inhalte ging es auch in Zeltweg: Unter der Gesamtleitung des
BMVIT und der WKO (Fachverbands-Vorsitzender Herbert Wiedermann)
organisierte der Fahrschulinhaber Ing. Oliver Köck ein Programm, wie
man es in dieser Vielfalt schwer findet. Es handelte sich um die
erste bundesweite Weiterbildung und den prognostizierten Start für
weitere derartige Events. Unter anderem konnten die Teilnehmer im
MAN-Euro-6-Fahrschulwagen öko-fahren und rangieren -vom rechten
(Fahrlehrer-)Sitzplatz aus!
Fahrprüfung NEU
Vergessen sind Erinnerungen an Fahrprüfungen vergangener Jahre. Das
Prüferhandbuch legt Dauer, Inhalt, Beurteilung und Nicht-Bestehen
klar fest: Sicherheits-Check, Langsamfahrübungen, mindestens 25 (bei
C und D 45) Minuten fahren im Verkehr und Besprechung aktueller
Verkehrssituationen sind vorgeschrieben.
Beinhaltet sind einige früher undenkbare Kriterien. Schwere Fehler
sind unter anderem:
Erlaubte und der Situation angepasste Geschwindigkeit um mehr als 20
Prozent unterschreiten (Ortsgebiet 39 statt 50 km/h, Autobahn 100
statt 130 km/h)
Unwirtschaftliche Fahrweise, z. B. mit 6-Gang-Pkw 50 km/h im 3. Gang.
Durchaus erlaubt sind 2-Gang-Sprünge, Motor abstellen bei erwartetem
Stillstand über 1 Minute und sogar das richtige (!) Leerlaufrollen.
Diese zügige, aber sichere Fahrweise beeinflusst natürlich auch die
Fahrschulausbildung bis zur Prüfung und in der 2. Phase.
Führerschein-Neulinge können sich das Schild "Achtung Anfänger" also
ersparen. Die Einhaltung der Vorgaben und das Verhalten der Prüfer
werden von Auditoren streng kontrolliert mit genau festgelegten
Konsequenzen.