27Kt61/14) ist es für die Aufrechterhaltung der Fahrzeuggarantie unerheblich, ob Wartung oder Service bei einer Vertrags-oder einer freien Werkstätte durchgeführt wird. Diese Frage wurde in den vergangenen Jahren oft diskutiert, wenn es darum ging, dass Arbeiten während der Garantielaufzeit von "Freien" durchgeführt wurden.