Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien (GZ. 27Kt106/13, GZ.
27Kt61/14) ist es für die Aufrechterhaltung der Fahrzeuggarantie
unerheblich, ob Wartung oder Service bei einer Vertrags-oder einer
freien Werkstätte durchgeführt wird. Diese Frage wurde in den
vergangenen Jahren oft diskutiert, wenn es darum ging, dass Arbeiten
während der Garantielaufzeit von "Freien" durchgeführt wurden.