Eine diesbezügliche Petition kann auf der Webseite www.transparenzgesetz.at unterstützt werden.

Vorweg sei klargestellt, dass es nicht darum gehen kann (und darf), persönliche Daten von jedermann öffentlich zugänglich zu machen, sondern schlicht um Daten zur eigenen Person sowie um allgemeine Transparenz behördlicher Entscheidungen. Grundsätzlich sollen Akte, die keine persönlichen Daten beinhalten (etwa die Zulässigkeit einer bestimmten Reifendimension oder die Verordnung einer 30km/h-Zone) der Allgemeinheit frei zur Verfügung stehen. Die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes steht als Absichterklärung im Regierungsübereinkommen, aber es existieren kaum zu bewältigende Hürden. Es müssen Verfassungsbestimmungen geändert werden und außerdem würde das Gesetz nur für die Bundesverwaltung gelten. Die weitere Durchführung den Ländern zu überlassen, würde ewig dauern und 10 verschiedene Gesetze erzeugen. Eine derartige Bestimmung müsste einheitlich bis zur kleinsten Gemeindeverwaltung greifen.

Jede Telefonverbindung wird heute gespeichert und manche Internetunternehmen wissen mehrüber uns, als wir ahnen. Dennoch meint die staatliche Allmacht noch immer, uns vor unseren eigenen Daten schützen zu müssen. Da ist doch etwas faul an diesen Überlegungen, insbesondere als die wahren Gründe ganz wo anders zu suchen sind. Unter dem Vorwand, Bürgerrechte schützen zu wollen, haben es findige Verwaltungsjuristen verstanden, zweifelhafte oder sogar fehlerhafte Entscheidungen vor dem Zugriff durch die Öffentlichkeit zu verbergen. Amtspersonen wurden in ihrer Glaubwürdigkeit und Unfehlbarkeit weit über den Normalbürger gestellt. Die Tatsache, dass man als Bürger nicht einmal an seine eigenen Daten heran kann, grenzt eigentlich schon an Sittenwidrigkeit.

Auf der einen Seite können Bürokräfte einer Zulassungsstelle in den technischen Datensatz eines bestimmten Fahrzeugs Einblick nehmen, der Besitzer selbst oder das überprüfende Organ bei einer §-57a-Kontrolle kann dies aber nicht. Von Sachverständigen, die bei einem Gerichtsverfahren die sicherheitsrelevanten Details von Verkehrsunfällen beurteilen sollen, soll erst gar nicht gesprochen werden. Noch ärger stellt sich der Zustand im verkehrstechnischen Bereich dar, wo die StVO unklar und die Auslegung von Normen dem subjektiven Empfinden der handelnden Personen entspricht (Stichwort Mariahilfer Straße). Hauptsache ist, dass alle Betroffenen als Steuerzahler zur Finanzierung aufwändiger Verkehrsbauten und Softwarelösungen beitragen dürfen.

Wie lange hat es doch gedauert, bis die ersten Erlässe über technische Details der Genehmigung von Fahrzeugen und Zubehör ins Internet gestellt wurden. Das juristische Gegenargument war, es handle sich doch um Verwaltungsanweisungen an behördliche Organe, die die Öffentlichkeit nicht beträfen. Die Inhalte der Erlässe waren jedoch Einzelheiten über die notwendigen technischen Erfordernisse zur Genehmigung von Fahrzeugen. Jemand, der ein Fahrzeug oder Änderungen dazu genehmigt haben wollte, konnte sich nie sicher sein, dass dies auch gelingen würde. Leider hat sich die Konsequenz in der Veröffentlichung der Erlässe seit 2008 wiedermassiv verschlechtert, darüber hinaus finden sich gar nicht mehr zutreffende Regelungen (Erlässe zum Fahren mit Licht) auf der Homepage des BMVIT. Die Protokolle der Länderkonferenzen, bei denen etwa die Auslegung von EU-Recht besprochen wird, bleiben nach wie vor im Bereich der Geheimwissenschaften.

Im Lichte derÜberlegungen müssen auch die Bestrebungen der Automobilhersteller zur lückenlosen Vernetzung von Fahrzeugen mit großer Skepsis gesehen werden. Solange wir nicht sicher sein können, wozu anfallende Daten noch verwendet werden, sollten wir die Vernetzung nicht zu weit gehen lassen. Der Datenflussdarf kein "way of no return" bleiben.