Seit die Kfz-GVO im Mai 2013 ersatzlos ausgelaufen ist, gilt im Automobilvertrieb das Recht der Stärkeren -sprich, der Hersteller. Mit einem Verhaltenskodex wollen die Händlervertreter diese Situation mildern. Laut der CECRA soll das Regelwerk mindestens die Rechte auf Mehrmarkenvertrieb, freien Betriebsverkauf innerhalb einer Markenorganisation sowie den Ersatz nicht amortisierter Investitionen beinhalten. Das Problem an der Sache: Von der Herstellervereinigung ACEA wird ein derartiger "Code of Conduct" bislang strikt abgelehnt.

"Klare Botschaft an die Hersteller"

Zuletzt erhielten die Händler aber politischen Rückenwind. Den Anfang machte die EU-Arbeitsgruppe "Cars 2020", in der sich der österreichische Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner klar für einen Verhaltenskodex aussprach. Ähnlich äußerten sich Belgien, Frankreich, Polen und Schweden. Deutschland erklärte,zumindest "nicht gegen" einen Verhaltenskodex zu sein. Mitte Dezember verabschiedete das EU-Parlament sodann einen Bericht, in dem ein Kodex mit den von Händlerseite gewünschten Klauseln ausdrücklich als notwendig bezeichnet wird. Die EU-Kommission forderte parallel die Hersteller zum Dialog mitden Händlern auf. Sollte dieser scheitern, stünden auch "andere politische Mittel" zur Verfügung.

"Das ist eine klare Botschaft an die Hersteller", freut sich Komm.-Rat Mag. Dr. Gustav Oberwallner,österreichisches Vorstandsmitglied der CECRA. Wie wichtig ein "Code of Conduct" auch für Österreich wäre, zeige sich daran, dass der Mehrmarkenvertrieb im KraSchG nicht berücksichtigt wurde: "Wenn ein Hersteller Marktanteile verliert, ist es für viele Händler aber eine existenzielle Notwendigkeit, diesen Rückgang durch andere Fabrikate auszugleichen."