Spezialgebiet mit Wachstums-Chancen
Bei der Euromaster-Franchise-Tagung wurde über die erfolgreiche Entwicklung des Netzwerkes, über Potenziale und Herausfo...
Die Wahlfreiheit des Zulassungsbesitzers/Lenkersüber die Nutzung von zusätzlichen Diensten, die nicht diskriminierende Verfügbarkeit der technischen Details des bordeigenen eCall-Systems sowie die Gewährleistung des Datenschutzes des Zulassungsbesitzers und Lenkers auch bei zusätzlichen Diensten hat die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme als zu berücksichtigende Punkte hervorgehoben. Anlass dafür sind die von der EU-Kommission anberaumten Verhandlungen, die bordeigene eCall-Systeme betreffen.
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