Derzeit ist die wiederkehrende Kfz-Begutachtung in den einzelnen europäischen Ländern völlig unterschiedlich geregelt. Im Zuge ihres "Verkehrssicherheitspakets" drängt die EU auf eine Harmonisierung. Pkw-Überprüfungen sollen künftig im Intervall "4-2-1" durchgeführt werden, Fahrzeuge mit außergewöhnlich hoher Fahrleistung sollen jährlich geprüft werden. Darüber hinaus ist eine einheitliche Beurteilung der festgestellten Mängel geplant, die Ergebnisse der Verkehrs-und Betriebssicherheitskontrollen sollen in nationalen Registern gespeichert werden.
Mit dem Speichern der Prüfergebnisse wäre ein durchaus erwünschter Nebeneffekt verbunden: Wird auch der Kilometerstand aufgezeichnet, könnte damit dem Tachobetrug entgegengewirkt werden. "In diesem Punkt teilt Österreich die Intentionen der EU", sagte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ), als das Verkehrssicherheitspaket Mitte Dezember im EU-Unterausschuss des Nationalrats diskutiert wurde.
"Auf höchstem Niveau"
In Sachen Prüfintervalle bekannten sich alle Parlamentsparteien einhellig zur bisherigen österreichischen Regelung. Es dürfe zu keiner Herabsetzung der österreichischen Verkehrssicherheitsstan dards kommen, die schließlich in vielerlei Hinsicht europaweit vorbildlich seien. "Die wiederkehrende Begutachtungwird in Österreich auf höchstem Niveau durchgeführt", so Bures. Auch die von der EU geforderte intensive Aus-und Weiterbildung der Prüfer seien hierzulande "bereits gang und gäbe". (HAY)
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