Unmittelbar vor der Sommerpause hat der Nationalrat ein Gesetz
beschlossen, das Arbeiten an Klimaanlagen neu regelt.
Bis zu 19.000 Euro, im Wiederholungsfall gar bis zu 38.000 Euro kann
ein Verstoß gegen das "Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen
fluorierter Treibhausgase" kosten. Auch wenn das die Höchststrafen
sind: Es zahlt sich für Betriebsinhaber und Techniker auf jeden Fall
aus, die neuen Regeln zu kennen.
Wie so viele Vorschriften zum Umweltschutz fußt auch das neue
Treibhausgase-Gesetz auf einer Verordnung der EU. Diesmal war
Österreich aber alles andere als ein Musterschüler: Während der
Nationalrat das Gesetz im Juli gerade noch durchgepeitscht hat, ist
es in Deutschland schon seit einem Jahr in Kraft. Hierzulande seien
vor der Publikation im Bundesgesetzblatt noch die Stellungnahmen der
betroffenen Interessenvertreter einzuholen, erklärt Dr. Paul Krajnik,
Experte des Umweltministeriums.
"Verunsicherung schadet der Wirtschaft"
Kern des vorerst noch recht allgemein gehaltenen Gesetzes ist die
Vorgabe, dass alle an Klimaanlagen arbeitenden Personen spezielle
Schulungen besuchen müssen. "Dazu wird es eine eigene Verordnung
geben", so Krajnik. In der Branche stößt das auf Unverständnis. "Wenn
der Staat Schulungen vorschreibt, ohne deren Inhalt bekannt zu geben,
schadet er aufgrund der dadurch entstehenden Verunsicherung der
Wirtschaft", kritisiert Arno Starz, weithin bekannter "Klimapapst"
aus Altach in Vorarlberg.
Interessant ist ein Blicküber die Grenzen: In anderen Ländern werden
die Vorgaben der EU recht unterschiedlich umgesetzt. Spanien fordert
beispielsweise einen vierzigstündigen Kurs, Großbritannien hat sich
für ein dreistufiges Zertifizierungssystem entschieden. Frankreich
lässt nicht nur Personen, sondern auch ganze Kfz-Werkstätten
zertifizieren. Im Zuge dieser Prüfverfahren, die laut dem Fachblatt
"Automotive Airconditioning Reporter" 2.000 bis 3.000 Euro teuer
sind, wird unter anderem die vorhandene Werkstattausrüstung
begutachtet. In Österreich sind derart teure Zertifikate dagegen
nicht geplant. "Wir haben keinerlei Pläne, Werkzeuge oder Betriebe zu
zertifizieren", versichert Krajnik.
Zertifizierungen aus dem Ausland
Unternehmen, die sich aufgrund der noch unklaren Ausbildungsvorgaben
Sorgen machen, können beruhigt sein: Bis zum 4. Juli 2010 dürfen alle
Kfz-Techniker mit Lehrabschluss Arbeiten an Klimaanlagen durchführen.
Interessanterweise ist diese Übergangsfrist ein Jahr kürzer als die
für gelernte Kältetechniker.
Wer es eilig hat, kann sich oder seine Mitarbeiter dennoch schon
jetzt ausbilden lassen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Schulungen
europaweit anerkannt werden. "Ich bin beispielsweise nach britischem
Recht zertifiziert", erzählt Starz. Bei den deutschen Behörden ist
Andreas Lamm, ehemaliger Valeo-Manager und nun Inhaber der
Trainingsagentur Lammy und Partner, akkreditiert. "Allein in
Deutschland haben wir heuer schon über 600 Personen geschult",
berichtet Lamm, der in Österreich für Birner, ATU und den ÖAMTC
Seminare durchführt.
Keine Reaktion der Innung
Wie steht es um "echt"österreichische Seminare?"Wir können uns
vorstellen, dass die Landesinnungen die Kurse abhalten", sagt
Krajnik. In der Innung der Kfz-Techniker scheint man - im Gegensatz
zu den Karosseriebauern - vom Treibhausgase-Gesetz aber noch wenig
Notiz genommen zu haben. Anfragen beim Referenten der Bundesinnung
werden wochenlang nicht beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die
Interessenvertreter flexibler sind, wenn die neue Rechtslage für ihre
zahlenden Mitglieder schlagend wird.