Bis zu 19.000 Euro, im Wiederholungsfall gar bis zu 38.000 Euro kann ein Verstoß gegen das "Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase" kosten. Auch wenn das die Höchststrafen sind: Es zahlt sich für Betriebsinhaber und Techniker auf jeden Fall aus, die neuen Regeln zu kennen.

Wie so viele Vorschriften zum Umweltschutz fußt auch das neue Treibhausgase-Gesetz auf einer Verordnung der EU. Diesmal war Österreich aber alles andere als ein Musterschüler: Während der Nationalrat das Gesetz im Juli gerade noch durchgepeitscht hat, ist es in Deutschland schon seit einem Jahr in Kraft. Hierzulande seien vor der Publikation im Bundesgesetzblatt noch die Stellungnahmen der betroffenen Interessenvertreter einzuholen, erklärt Dr. Paul Krajnik, Experte des Umweltministeriums.

"Verunsicherung schadet der Wirtschaft"

Kern des vorerst noch recht allgemein gehaltenen Gesetzes ist die Vorgabe, dass alle an Klimaanlagen arbeitenden Personen spezielle Schulungen besuchen müssen. "Dazu wird es eine eigene Verordnung geben", so Krajnik. In der Branche stößt das auf Unverständnis. "Wenn der Staat Schulungen vorschreibt, ohne deren Inhalt bekannt zu geben, schadet er aufgrund der dadurch entstehenden Verunsicherung der Wirtschaft", kritisiert Arno Starz, weithin bekannter "Klimapapst" aus Altach in Vorarlberg.

Interessant ist ein Blicküber die Grenzen: In anderen Ländern werden die Vorgaben der EU recht unterschiedlich umgesetzt. Spanien fordert beispielsweise einen vierzigstündigen Kurs, Großbritannien hat sich für ein dreistufiges Zertifizierungssystem entschieden. Frankreich lässt nicht nur Personen, sondern auch ganze Kfz-Werkstätten zertifizieren. Im Zuge dieser Prüfverfahren, die laut dem Fachblatt "Automotive Airconditioning Reporter" 2.000 bis 3.000 Euro teuer sind, wird unter anderem die vorhandene Werkstattausrüstung begutachtet. In Österreich sind derart teure Zertifikate dagegen nicht geplant. "Wir haben keinerlei Pläne, Werkzeuge oder Betriebe zu zertifizieren", versichert Krajnik.

Zertifizierungen aus dem Ausland

Unternehmen, die sich aufgrund der noch unklaren Ausbildungsvorgaben Sorgen machen, können beruhigt sein: Bis zum 4. Juli 2010 dürfen alle Kfz-Techniker mit Lehrabschluss Arbeiten an Klimaanlagen durchführen. Interessanterweise ist diese Übergangsfrist ein Jahr kürzer als die für gelernte Kältetechniker.

Wer es eilig hat, kann sich oder seine Mitarbeiter dennoch schon jetzt ausbilden lassen. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Schulungen europaweit anerkannt werden. "Ich bin beispielsweise nach britischem Recht zertifiziert", erzählt Starz. Bei den deutschen Behörden ist Andreas Lamm, ehemaliger Valeo-Manager und nun Inhaber der Trainingsagentur Lammy und Partner, akkreditiert. "Allein in Deutschland haben wir heuer schon über 600 Personen geschult", berichtet Lamm, der in Österreich für Birner, ATU und den ÖAMTC Seminare durchführt.

Keine Reaktion der Innung

Wie steht es um "echt"österreichische Seminare?"Wir können uns vorstellen, dass die Landesinnungen die Kurse abhalten", sagt Krajnik. In der Innung der Kfz-Techniker scheint man - im Gegensatz zu den Karosseriebauern - vom Treibhausgase-Gesetz aber noch wenig Notiz genommen zu haben. Anfragen beim Referenten der Bundesinnung werden wochenlang nicht beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die Interessenvertreter flexibler sind, wenn die neue Rechtslage für ihre zahlenden Mitglieder schlagend wird.