Verhandeln oder klagen? Zwischen diesen beiden Alternativen müssen sich die Audi-Partner entscheiden, seit der Importeur am 18. Juni 2008 ihre Serviceverträge mit zweijähriger Frist gekündigt hat. Lange Zeit wussten die Betriebe nicht, zu welchen Bedingungen sie ab Juli 2010 die Marke mit den vier Ringen an der Fassade führen dürfen. Jetzt sind die Standards bekannt, doch die Unzufriedenheit ist keineswegs beseitigt.

"Kündigungen sind unzulässig"

Manche der von Porsche Austria im Intranet als "endgültig" kommunizierten Standards seien schlichtweg unrealisierbar, kritisiert Händlerverbandsobmann Dr. Josef Lamberg. Als Beispiel nennt er die mindestens 60.000 Euro teure Errichtung von Direktannahmen: "Wie soll das in innerstädtischen Betrieben, die nicht einmal die nötige Geschoßhöhe aufweisen, funktionieren?"

Seit Beginn der Krise setzt Lamberg auf Verhandlungen. Tatsächlich konnte er den Importeur mehrmals zum Entgegenkommen bewegen, doch ein für die Betriebe akzeptabler Kompromiss wurde schlussendlich nicht erreicht. Sind nun die Gerichte am Zug?

"Sowohl nach bisherigem als auch nach zukünftigem Recht sind die Kündigungen unzulässig", verweist Kartellrechtsexperte Dr. Norbert Gugerbauer auf die günstige Ausgangsposition. Laut der Kfz-GVO seien Servicevertragskündigungen erst dann zulässig, wenn Betriebe "nach einer angemessenen Frist" bekannte Standards nicht erfüllen. Der Händlerverband, der am 9. September wieder zusammentritt, wartet indes noch ab. Gugerbauer hat dafür durchaus Verständnis: "Solange die Möglichkeit besteht, am Verhandlungsweg eine akzeptable Lösung zu erreichen, sollte man nichts unversucht lassen."