Seit vorüber einem Jahr die Serviceverträge gekündigt wurden,
herrscht Unruhe im Audi-Netz.
Verhandeln oder klagen? Zwischen diesen beiden Alternativen müssen
sich die Audi-Partner entscheiden, seit der Importeur am 18. Juni
2008 ihre Serviceverträge mit zweijähriger Frist gekündigt hat. Lange
Zeit wussten die Betriebe nicht, zu welchen Bedingungen sie ab Juli
2010 die Marke mit den vier Ringen an der Fassade führen dürfen.
Jetzt sind die Standards bekannt, doch die Unzufriedenheit ist
keineswegs beseitigt.
"Kündigungen sind unzulässig"
Manche der von Porsche Austria im Intranet als "endgültig"
kommunizierten Standards seien schlichtweg unrealisierbar, kritisiert
Händlerverbandsobmann Dr. Josef Lamberg. Als Beispiel nennt er die
mindestens 60.000 Euro teure Errichtung von Direktannahmen: "Wie soll
das in innerstädtischen Betrieben, die nicht einmal die nötige
Geschoßhöhe aufweisen, funktionieren?"
Seit Beginn der Krise setzt Lamberg auf Verhandlungen. Tatsächlich
konnte er den Importeur mehrmals zum Entgegenkommen bewegen, doch ein
für die Betriebe akzeptabler Kompromiss wurde schlussendlich nicht
erreicht. Sind nun die Gerichte am Zug?
"Sowohl nach bisherigem als auch nach zukünftigem Recht sind die
Kündigungen unzulässig", verweist Kartellrechtsexperte Dr. Norbert
Gugerbauer auf die günstige Ausgangsposition. Laut der Kfz-GVO seien
Servicevertragskündigungen erst dann zulässig, wenn Betriebe "nach
einer angemessenen Frist" bekannte Standards nicht erfüllen. Der
Händlerverband, der am 9. September wieder zusammentritt, wartet
indes noch ab. Gugerbauer hat dafür durchaus Verständnis: "Solange
die Möglichkeit besteht, am Verhandlungsweg eine akzeptable Lösung zu
erreichen, sollte man nichts unversucht lassen."