Für den ominösen Pickerlschilling gibt es brauchbare alternative
Nutzungsmöglichkeiten. Eine Annäherung.
Herr und FrauÖsterreicher müssen als Fahrzeughalter für jedes
Pickerl im Rahmen der §-57a-Begutachtung vom Gesetzgeber bestimmte
1,45 € bezahlen. Dieser Betrag fließt den Plakettenherstellern als
Vergütung der Herstellungskosten zu. Bei kolportierten 6 Millionen
Pickerln im Jahr kommen 8.700.000,00 € zusammen.
Von den erwähnten Herstellungskosten fließt aufgrund einer schon
länger zurückliegenden kolportierten Vereinbarung zwischen
Verkehrsministerium und Plakettenhersteller pro Pickerl 1 Schilling
(€ 0,07) zurück. Das sind satte 420.000,00 €. Wohin nur und wofür?
Jedenfalls nicht zurück zum Staat, wird versichert.
Vielfachnutzen
Im Gesetz ist verankert, dass die Plakettenhersteller in angemessenem
Zeitraum den ermächtigten Stellen kostenlos eine Software zur
Erfassung der Daten des Begutachtungsformblattes zur Verfügung zu
stellen und für erforderliche Anpassungen und Aktualisierungen dieser
Software zu sorgen haben. "Diese Leistungen sind Bestandteil der
Herstellungskosten." Bei der erwähnten Software handelt es sich um
die EBV (Elektronische Begutachtungsverwaltung), die jahrelang durch
die Firma Mesensky betrieben wurde und sich nunmehr im Eigentum des
Österreichischen Wirtschaftsverlages (ÖWV) befindet. Was, denken Sie
jetzt gerade, Sie zahlen aber für Ihre EBV? Na und, Sie zahlen auch
fürandere Dinge viel Geld oder sehen Sie das anders? Außerdem
handelt es sich dann um die Luxusvariante mit Mehrplatzfähigkeit. Und
für den Mängelkatalog müssen Sie auch noch zahlen, sagen Sie selber
Schuld, warum bieten Sie überhaupt §-57a-Begutachtungen an.
Gut, die EBV musste vor einigen Jahren programmiert werden, das hatte
seinen Preis. Nun muss sie von Zeit zu Zeit "upgedatet" werden. Das
kostet ebenfalls. Was denken Sie da schon wieder, geschätzter Leser?
Das Aktualisieren muss doch weniger kosten? Haben Sie eine Ahnung!
Sie meinen, da es insgesamt um ca. 420.000,00 € pro Jahr geht,
könnten Mängelkatalog, Weiterbildungen und ähnlich Nützliches für
Begutachtungsstellen zusätzlich finanziert werden? Die jetzige
Konstruktion zwischen Plakettenhersteller und privatem ÖWV mit
Stammsitz in Deutschland ist mangels Offenlegungspflichten der
Gebarung undurchsichtig.
Kann die Bundesinnung der Kfz-Techniker, nach hartem Ringen endlich
mit Sitz (und hoffentlich auch Stimme) im Verwaltungsgremium des
Pickerlschillings - Lenkungsausschuss genannt - diesbezüglich
Positives bewirken? Wird es künftig mehr Unterstützung für Sie als
ermächtigter Betrieb geben, wenn dies schon prinzipiell gesetzlich
verankert ist?
Fragenüber Fragen
Bei weniger Monopolstellungen hinsichtlich der Dienstleistungen rund
um die wiederkehrende Begutachtung wird sich die Frage nach
Pickerlschilling-Millionär bald nicht mehr stellen. Ob der Fluss des
Pickerlschillings in den letzten Jahren tatsächlich nachvollziehbar
war bzw. ob diesbezüglich Aufklärung notwendig ist, sei
dahingestellt. Von außen für Klarheit zu sorgen, ist bisher stets an
den Festungsmauern des Lenkungsausschusses abgeprallt.
Wichtig ist die Zukunft. Schön wäre es, an dieser Stelle regelmäßig
über nachweislich positive Veränderungen schreiben zu können. Sie
können sich auf uns verlassen, wir werden weiter danach fragen und
wieder und wieder darüber berichten. So oder so. Es liegt jetzt vor
allem an der Bundesinnung und dem Verkehrsministerium als
Koordinator, ob die Fahrt wieder auf volle Sicht und ohne
Nebelscheinwerfer fortgesetzt werden kann.