Herr und FrauÖsterreicher müssen als Fahrzeughalter für jedes Pickerl im Rahmen der §-57a-Begutachtung vom Gesetzgeber bestimmte 1,45 € bezahlen. Dieser Betrag fließt den Plakettenherstellern als Vergütung der Herstellungskosten zu. Bei kolportierten 6 Millionen Pickerln im Jahr kommen 8.700.000,00 € zusammen.

Von den erwähnten Herstellungskosten fließt aufgrund einer schon länger zurückliegenden kolportierten Vereinbarung zwischen Verkehrsministerium und Plakettenhersteller pro Pickerl 1 Schilling (€ 0,07) zurück. Das sind satte 420.000,00 €. Wohin nur und wofür? Jedenfalls nicht zurück zum Staat, wird versichert.

Vielfachnutzen

Im Gesetz ist verankert, dass die Plakettenhersteller in angemessenem Zeitraum den ermächtigten Stellen kostenlos eine Software zur Erfassung der Daten des Begutachtungsformblattes zur Verfügung zu stellen und für erforderliche Anpassungen und Aktualisierungen dieser Software zu sorgen haben. "Diese Leistungen sind Bestandteil der Herstellungskosten." Bei der erwähnten Software handelt es sich um die EBV (Elektronische Begutachtungsverwaltung), die jahrelang durch die Firma Mesensky betrieben wurde und sich nunmehr im Eigentum des Österreichischen Wirtschaftsverlages (ÖWV) befindet. Was, denken Sie jetzt gerade, Sie zahlen aber für Ihre EBV? Na und, Sie zahlen auch fürandere Dinge viel Geld oder sehen Sie das anders? Außerdem handelt es sich dann um die Luxusvariante mit Mehrplatzfähigkeit. Und für den Mängelkatalog müssen Sie auch noch zahlen, sagen Sie selber Schuld, warum bieten Sie überhaupt §-57a-Begutachtungen an.

Gut, die EBV musste vor einigen Jahren programmiert werden, das hatte seinen Preis. Nun muss sie von Zeit zu Zeit "upgedatet" werden. Das kostet ebenfalls. Was denken Sie da schon wieder, geschätzter Leser? Das Aktualisieren muss doch weniger kosten? Haben Sie eine Ahnung! Sie meinen, da es insgesamt um ca. 420.000,00 € pro Jahr geht, könnten Mängelkatalog, Weiterbildungen und ähnlich Nützliches für Begutachtungsstellen zusätzlich finanziert werden? Die jetzige Konstruktion zwischen Plakettenhersteller und privatem ÖWV mit Stammsitz in Deutschland ist mangels Offenlegungspflichten der Gebarung undurchsichtig.

Kann die Bundesinnung der Kfz-Techniker, nach hartem Ringen endlich mit Sitz (und hoffentlich auch Stimme) im Verwaltungsgremium des Pickerlschillings - Lenkungsausschuss genannt - diesbezüglich Positives bewirken? Wird es künftig mehr Unterstützung für Sie als ermächtigter Betrieb geben, wenn dies schon prinzipiell gesetzlich verankert ist?

Fragenüber Fragen

Bei weniger Monopolstellungen hinsichtlich der Dienstleistungen rund um die wiederkehrende Begutachtung wird sich die Frage nach Pickerlschilling-Millionär bald nicht mehr stellen. Ob der Fluss des Pickerlschillings in den letzten Jahren tatsächlich nachvollziehbar war bzw. ob diesbezüglich Aufklärung notwendig ist, sei dahingestellt. Von außen für Klarheit zu sorgen, ist bisher stets an den Festungsmauern des Lenkungsausschusses abgeprallt.

Wichtig ist die Zukunft. Schön wäre es, an dieser Stelle regelmäßig über nachweislich positive Veränderungen schreiben zu können. Sie können sich auf uns verlassen, wir werden weiter danach fragen und wieder und wieder darüber berichten. So oder so. Es liegt jetzt vor allem an der Bundesinnung und dem Verkehrsministerium als Koordinator, ob die Fahrt wieder auf volle Sicht und ohne Nebelscheinwerfer fortgesetzt werden kann.